Der Leipziger Polizei wurden in den vergangenen Tagen zwei Fälle bekannt, bei denen ein unbekannter Mann im näheren Umfeld einer Leipziger Grundschule Kinder angesprochen haben soll. Die beiden Vorfälle sollen sich in dieser und in der vergangenen Woche zugetragen haben. In einem der Fälle soll ein Mann versucht haben, ein Kind in seinen Pkw zu locken. Im zweiten Fall soll das Kind angesprochen, jedoch nicht aufgefordert worden sein mitzukommen.

In zwei Fällen, die sich an einem Tag im September zugetragen haben sollen, konnte der Anfangsverdacht einer Straftat bereits ausgeräumt werden. Anhand der der Leipziger Polizei vorliegenden Informationen ist in diesem Kontext keine Häufung zu verzeichnen. Die Polizei nimmt jeden Hinweis sehr ernst und geht diesen mit größter Sorgfalt nach.

Derzeit kursieren in zahlreichen privaten und öffentlichen Messenger-Gruppen Warnhinweise für Eltern vor verdächtigen Personen und Fahrzeugen. In diesem Zusammenhang bittet die Polizeidirektion Leipzig darum, verdächtige Situationen oder Beobachtungen direkt an die Polizei zu melden und in Notsituationen den Notruf 110 zu wählen. Gleichzeitig bitten wir darum, dass unbestätigte Informationen nicht über Chatgruppen weiterverbreitet werden. Dies kann unter anderem dazu führen, dass alltägliche Situationen als potenzielle Gefahr wahrgenommen werden.

Dennoch sollten Eltern mit ihren Kindern über Verhaltensregeln sprechen und diese sensibilisieren. Wir haben wichtige Punkte hier zusammengefasst:

  • Soll Ihr Kind nach der Schule immer erst nach Hause kommen oder darf es gleich zum Spielen gehen?
  • Wie soll Ihr Kind Sie über den Aufenthaltsort (des Spiels oder der Aktivität) informieren (z. B.: durch Anruf, Zettel, vorherige Absprache)?
  • Wann genau soll Ihr Kind zu Hause sein?
  • Mit wem darf Ihr Kind, ohne vorherige Absprache, mitfahren (z. B.: mit den Großeltern, mit den Eltern eines Freundes/einer Freundin)?
  • Mit wem und auf welchem festgelegten Schulweg soll Ihr Kind nach Hause gehen bzw. fahren? Tipp: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo es sich bei Bedarf Hilfe holen kann (so genannte „Hilfe-Inseln“, z. B.: Geschäfte, Mütter mit Kindern).
  • Wem darf Ihr Kind zu Hause, wenn es alleine ist, die Tür öffnen?
  • Soll Ihr Kind selbstständig Telefonate annehmen und welche Auskünfte darf es erteilen?
  • Wie soll sich Ihr Kind verhalten, wenn ein Erwachsener um Hilfe oder Auskunft bittet?
  • Wo kann Ihr Kind spontan um Hilfe bitten, wenn ihm zum Beispiel auf dem Schulweg etwas oder jemand Angst macht oder es sich verlaufen hat?

Quelle: https://poldi.sachsen.de

Weitere Informationen und kindgerechte Angebote zu diesem und weiteren Sicherheitsthemen unter www.poldi.sachsen.de.

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