Als Bundespolizisten gestern Mittag einen Ladendieb am Hauptbahnhof Leipzig überprüften, staunten die Beamten nicht schlecht: Der Mann stand nicht nur im Verdacht, kurz zuvor Waren im Wert von zirka 40 Euro in einem Supermarkt gestohlen zu haben, sondern wurde auch gleich mit zwei Haftbefehlen und sieben Aufenthaltsermittlungen gesucht.

Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn im Juli 2023 wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu 85 Tagessätzen a´ 15 Euro verurteilt, wovon noch 75 Tage zu vollstrecken waren. Und obwohl seine Großeltern die Geldstrafe in Höhe von 1368 Euro für ihn bezahlten, musste der 24- Jährige dennoch in Haft.

Gegen den Deutschen lag darüber hinaus ein Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahls vor.

Mit einer weiteren Anzeige wegen Diebstahls wurde er in die Justizvollzugsanstalt Leipzig gebracht.

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