Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (33 und 36 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – u. a. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Die beiden Beschuldigten sollen am 08.06.2023 gegen 14:40 Uhr auf der Pirnaer Landstraße in 01257 Dresden in eine zunächst verbale Auseinandersetzung mit einem zur Tatzeit 24-jährigen Deutschen geraten sein. Im Zuge dieser Streitigkeit sollen die beiden Beschuldigten auf den Geschädigten gemeinsam mit den Fäusten auf den Kopf- und Oberkörperbereich eingeschlagen haben.

Nachdem der Geschädigte durch die gewaltsame Einwirkung das Gleichgewicht verloren hatte und zu Boden gefallen war, sollen die Beschuldigten diesem weitere Schläge in das Gesicht versetzt haben. Durch den Sturz und die Schläge soll der Geschädigte erheblich verletzt worden sein und u. a. einen Bänderriss in der Schulter erlitten haben.

Während des Angriffs sollen der 36-jährige Beschuldigte das Mobiltelefon und der 33-jährige Beschuldigte den E-Scooter des Geschädigten an sich genommen und weggeworfen haben. Der E-Scooter im Wert von ca. 390 Euro war danach nicht mehr funktionsfähig. Zu einer Beschädigung des Mobiltelefons kam es entgegen der Vorstellung des 36-jährigen Beschuldigten nicht.

Der 33-jährige Beschuldigte ist bereits geringfügig vorbestraft. Der 36-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft.

Gegen beide Beschuldigte ist bereits ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher Nötigung beim Amtsgericht Dresden anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Verbindung der beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung beantragt.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und über den gestellten Verbindungsantrag entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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