Parallel zum Neubau der vierzügigen Grundschule an der Gießerstraße 4 bis 6 in Leipzig-Lindenau wird die Straße im Abschnitt zwischen Karl-Heine- und Endersstraße saniert. Zudem kann ein neuer Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer nördlich der Schule am Kanal angelegt werden. Einen entsprechenden Bau- und Finanzierungsbeschluss hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau auf den Weg gebracht. Mit dem Schulbeginn im Sommer 2020 soll der Ausbau der Gießerstraße beendet sein.

Die Planung der Gießerstraße wurde vorangetrieben, um den bereits begonnenen Neubau der Schule optimal flankieren zu können – und die Schulwegesicherheit zu erhöhen. Derzeit ist der Fahrbahnbelag auf der Straße stark verschlissen und weist Frostschäden auf, die Gehwege sind uneben und unterschiedlich breit.

Nach den Plänen wird die Gießerstraße nun ab Anfang des Jahres 2020 auf einer Länge von 260 Metern ausgebaut, der Bereich der bereits sanierten Brücke bleibt dabei ausgespart. Vor dem Haupteingang der Schule wird eine Querungshilfe für Fußgänger gebaut, die Fahrbahn ist hier künftig verengt. Im Bauabschnitt sind 16 Straßenbäume geplant, auch die Straßenlaternen werden auf der Ostseite erneuert. An der Kreuzung Karl-Heine-/Gießerstraße soll eine Ampel entstehen.

Der etwa 90 Meter lange Weg an der Böschung zum Karl-Heine-Kanal wird neu gebaut. Er verbindet künftig die Gießerstraße und den Rad- und Gehweg auf der alten Gleisstraße. An der Südseite zur Schule entstehen Fahrradabstellplätze, zudem werden vier Roteichen gepflanzt. Der Anlieger- und Anlieferverkehr während der Bauzeit wird gesichert.

Die Baukosten für die Straßensanierung betragen rund 584.100 Euro, für den neuen Verbindungsweg etwa 226.600 Euro. Die Gesamtkosten von 810.700 Euro werden aus den so genannten Ausgleichsbeträgen für die Sanierungsgebiete Plagwitz und Lindenau II finanziert. In den Gebieten wurden erhebliche Fördermittel zur Aufwertung der Stadtquartiere eingesetzt, was im Leipziger Westen auch sehr gut gelungen ist.

Nach den Regelungen des Baugesetzbuches müssen die Grundstückseigentümer daher Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zahlen.

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