Lärm etwa von Straßen und Flugplätzen macht nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen Bluthochdruck, Infarkte und andere Krankheiten wahrscheinlicher. Vor diesem Hintergrund erklärt Felix Ekardt, OB-Kandidat von Bündnis 90/Die Grünen: "Dass es in Leipzig immer noch keinen Lärmaktionsplan gibt, ist ein klarer Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz. Durch die EU Umgebungslärmrichtlinie, im deutschen Recht § 47 BImSchG, hätte in Leipzig bereits 2008 ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden müssen.

2013 ist bereits die Fortschreibung erforderlich. Abermals handelt die Stadt hier klar rechtswidrig. Sie handelt zudem ökonomisch irrational und keineswegs wie behauptet wirtschaftsfreundlich, denn Krankheiten aufgrund von Lärm kosten bares Geld. Außerdem ist Lärm sozial ungerecht, denn er trifft vor allem sozial Schwächere, die sich ruhigere Wohnlagen oft nicht leisten können. Und auch Arbeitnehmer, die z. B. wegen Lärm schlechter schlafen und deshalb am Arbeitsplatz weniger konzentriert sind, kosten die Unternehmen bares Geld. Es ist für das veraltete Verständnis der Rathausleitung hinsichtlich wirtschaftlicher und sozialer Anliegen bezeichnend, dass solche Probleme hinten runterfallen.”

“Gerade in Leipzig mit der Lärmproblematik am Güterverkehrsring Nord, im Bereich des Straßenverkehrs und am Flughafen wären eine Lärmaktionsplanung und ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Lärmproblematik dringend erforderlich”, so Ekardt weiter. Obwohl gerade in der Vergangenheit zahlreiche Initiativen immer wieder gegen Lärm mobil gemacht haben, ist in dieser Hinsicht nichts passiert. 2011 gab es zwar ein Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes, welches aber nie über die Entwurfsfassung hinausgekommen ist. Das Projekt des Ökolöwen “Machs Leiser”, welches vom Bundesministerium für Umwelt bezahlt wurde, hat Bürger eingebunden und Vorschläge geliefert.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Aufgegriffen wurden diese Vorschläge von Seiten der Verwaltung bislang nicht. Eine endgültige Beschlussfassung zur Lärmaktionsplanung wurde dem Stadtrat bis zum heutigen Tage nicht vorgelegt. Dabei sind über das Immissionsschutzrecht klare Lärmgrenzwerte vorgegeben, die auch im Bereich des Tangentenvierecks, etwa im Bereich der Karl-Tauchnitz-Straße regelmäßig überschritten werden. Jeder einzelne Betroffene hat bei einer Überschreitung ein Klagerecht und Anspruch auf Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Wie so oft lässt Leipzig die Menschen alleine und riskiert zugleich kostspielige Prozesse mit negativem Ausgang für die Stadt. Zugleich gerät Leipzig abermals in Gefahr für Vertragsstrafen aufgrund fehlender Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie haftbar gemacht zu werden.

“Wie schon beim Thema Luftreinhalteplan agiert der Oberbürgermeister nicht, sondern handelt erst wenn der Druck ausreichend groß ist und er die Verantwortung von sich wegschieben kann”, kritisiert Ekardt. Dies sei den Menschen in Leipzig nicht länger zumutbar. “Ein Lärmaktionsplan mit einem wirksamen Maßnahmenkatalog muss höchste Priorität haben und ist schnellstmöglich unter Einbeziehung der Einwohner Leipzigs in Geltung zu setzen.”

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