Kürzlich fand im Umweltausschuss des Sächsischen Landtages die Sachverständigenanhörung zur Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes statt. Vorgesehen ist u. a., im Südraum Leipzig gelegene Tagebaurestseen und ihre Verbindungskanäle generell als schiffbar für private Motorsportboote einzustufen.

Diese Pläne haben zu massiven Protesten geführt, denen sich u. a. über 11.000 Bürger per Unterschrift anschlossen. Kritik kommt auch von Umwelt- und Sportverbänden, Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden. Sie hatten die “Charta Neuseenland 2030” mitgezeichnet. Dem Landrat des Landkreises Leipzig Dr. Gey war es gelungen, die unterschiedlichen Akteure an einen Tisch zu bringen.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Joachim Schruth vom NABU Sachsen appellierte deshalb vorm Umweltausschuss an die Abgeordneten, diesen Erfolg nicht zu gefährden und keine pauschale Freigabe für private Motorsportboote in das Gesetz zu schreiben. Hinzu kommt, dass die Seen noch sehr jung und damit limnologisch instabil sind. Schon geringe Beeinträchtigungen, etwa durch Schadstoffeinträge, können gravierende Folgen für den Naturhaushalt nach sich ziehen.

Zu weiteren Gesetzesinhalten gab es im Rahmen der Anhörung u. a. neben Hinweisen zu Wasseraltrechten und der Gewässerunterhaltung eine überwiegende Zustimmung. Auch die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes für die Betreiber von Wasserkraftanlagen wurde von den anwesenden unabhängigen Juristen anerkannt. Ein Verstoß gegen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie liegt nicht vor. Jetzt haben die gewählten Volksvertreter nochmals Zeit, die eingegangenen Hinweise und Forderungen zu prüfen. Bleibt zu hoffen, dass des Volkes Stimme auch gehört wird, so Schruth abschließend.

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