Zur heutigen von der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte des Landtags "In einer modernen Gesellschaft ist Familie mehr als die Ehe zwischen Mann und Frau" erklärt Kristin Schütz, familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Die Gemeinsamkeit aller Familienmodelle ist gemeinsam gelebte Verantwortung, ob bei 'klassischer' Familie, Adoptiv-, Ein-Eltern-, Groß-, Mehrgenerationen-, Patchwork- oder Stieffamilie.

Familie heißt für uns ein gemeinsames Leben in enger persönlicher Bindung und mit der Bereitschaft, füreinander dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Wir stehen für ein modernes, vielfältiges Familienbild in einer offenen Gesellschaft, in der niemand einen Lebensentwurf vorgeschrieben bekommt.

Seit mehr als zehn Jahren ist es gesetzlich erlaubt, dass zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft begründen können. Ist die Entscheidung für eine Lebenspartnerschaft einmal getroffen, entstehen neben zusätzlichen Pflichten natürlich auch zusätzliche Rechte. Genau wie Frauen und Männer auch ohne Trauschein Kinder in die Welt setzen und liebevoll großziehen können, können gleichgeschlechtliche Partner auch gute Eltern sein.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Lassen Sie mich kurz zusätzlich erinnern, was wir beim Thema der Gleichstellung in den letzten Jahren erreicht haben: Auf Bundesebene wurden beispielsweise Änderungen bei der Erbschaftssteuer vorgenommen, die Übertragung von Grundstücken zwischen Lebenspartnern findet künftig steuerfrei statt. Bei der BAföG-Reform werden Lebenspartner bei der Ausbildungsförderung gleichgestellt.

Auch im Landesrecht wurden Anpassungen vorgenommen, wenn das Gesetz zur Überarbeitung anstand, etwa bei der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz und weiteren. Weitere einschlägige Rechtsnormen werden mit der Gesamtreform des Besoldungs- und Versorgungsrechts angepasst.”

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