Zur heutigen Anhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europa-Ausschuss des Sächsischen Landtages zu den Gesetzesentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis ?90/Die Grünen, durch die im Landtag eine Beschwerdestelle gegen Maßnahmen der Polizei eingerichtet werden soll, sagt Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: "Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass es ausreichend Möglichkeiten zur Kontrolle der sächsischen Polizei gibt.

Wir brauchen deshalb keine weitere Kontrolleinrichtung, wie in den Gesetzentwürfen gefordert wird.

Aus meiner Sicht gibt es ein funktionierendes Beschwerdemanagement der sächsischen Polizei. Sollte sich im Rahmen von Überprüfungen von Polizeimaßnahmen ein Straftatverdacht ergeben, wird der Sachverhalt unverzüglich zur Anzeige gebracht. Damit können dann Staatsanwaltschaft und die Gerichte ihre Aufgaben wahrnehmen. Soweit durch Einrichtung einer neuen Kontrollinstanz in diese laufenden Verfahren eingegriffen wird, ist dies nicht akzeptabel.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Daneben existieren die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten von polizeilichen Maßnahmen. Auch hat der Sächsische Landtag mehrere Berichtspflichten über polizeiliche Maßnahmen im Sächsischen Polizeigesetz festgelegt, um genau diese Kontrolle auszubauen.

In jedem Fall ist polizeiliches Fehlverhalten nicht hinnehmbar. Deshalb ist auch weiterhin sicherzustellen, dass die Führungskompetenz gestärkt und durch Weiterbildungsmaßnahmen das Bewusstsein für die Einhaltung von Recht und Gesetz und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erhalten bleibt. Entscheidend für mich ist, dass in jedem Einzelfall Beschwerden und Anzeigen – ungeachtet, gegen wen diese gerichtet sind – ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Pauschale Verdächtigungen gegen Polizeibedienstete konnten nicht belegt werden. Deshalb trägt der Gesetzentwurf nicht zur Verbesserung der Rechtsituation bei. Die Eigenverantwortung der sächsischen Polizei ist zu stärken.”

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar