Zum heute im Landtag behandelten Antrag der Fraktion Die Linke "Rechtsverordnung für Sonderzuweisungen zur Behebung von Winterschäden an kommunalen Straßen unverzüglich erlassen" erklärt Torsten Herbst, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Dresdner Abgeordneter: "Die Winterschäden auf den Straßen sind ungewöhnlich hoch, aber Sachsen braucht eine intakte und verkehrssichere Infrastruktur für Autos, Güterverkehr, aber auch für Busse und Radfahrer.

Deshalb lassen wir die Städte, Gemeinden und Landkreise nicht im Stich, sondern das Kabinett hat bereits ein entsprechendes Sofortprogramm für insgesamt 60 Millionen Euro beschlossen. Während beispielsweise in Thüringen und Sachsen-Anhalt noch über die Höhe der Schäden geredet wird, hat Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok schnell und durchsetzungsstark gehandelt.

Die jetzt zur Verfügung stehenden Mittel sollen nicht nur zur notdürftigen Behebung von Winterschäden verwendet werden. Wir wollen keine schnelle Flickschusterei, sondern nachhaltige Sanierung – sonst führt der nächste Winter wieder zu den gleichen Schlaglochpisten.
Mit dem Sofortprogramm unterstützt der Freistaat die Kommunen, aber die Städte und Gemeinden sind auch selbst gefordert, einen Eigenbeitrag zu leisten. Und nicht jede Kommune ist sich offenbar der Bedeutung eines funktionierenden Straßennetzes bewusst, wenn ich mir anschaue, dass meine Heimatstadt Dresden für 2013 gerade mal 4,1 Millionen Euro an eigenen Mitteln für die Straßen im Haushalt eingestellt hat. Selbst wenn man die eingeplanten Fördermittel hinzurechnet, sind knapp zwölf Millionen Euro für Straßenbau in der Landeshauptstadt viel zu wenig. Es ist schon dreist, wenn man vom Land Finanzhilfe für den Straßenbau verlangt, aber sein eigenes Geld lieber in üppige Prestigeprojekte wie das Kulturkraftwerk steckt.”

Neben dem Sofortprogramm leistet die CDU/FDP-Koalition einen enormen Beitrag zum Erhalt der sächsischen Straßen: So fließen im aktuellen Doppelhaushalt 26 Millionen Euro mehr in den kommunalen Straßen- und Brückenbau als zuvor. Insgesamt stehen pro Jahr 132 Millionen Euro im Haushalt des Verkehrsministeriums für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Hinzu kommen knapp 100 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau vom Freistaat, die über den kommunalen Finanzausgleich gezahlt werden. Und der sogenannte Straßenlastenausgleich pro Kilometer für Kreisstraßen wurde von bislang 3.675 Euro auf 5.400 Euro erhöht. Das sind in Summe rund zehn Millionen Euro mehr für den Straßenunterhalt. Zudem gab es bereits in den beiden vergangenen Wintern ein Programm zur Beseitigung von Winterschäden – für 2011 und 2012 standen insgesamt 65 Millionen Euro bereit.

Eine Übersicht über die Verteilung der zusätzlichen Gelder auf Städte, Gemeinden und Landkreise unter:
www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/download/98325#183706

Auf die Pressemitteilung “Sofortprogramm Straße kommt – Kabinett entscheidet über Sonderzuweisung zur Behebung von Winterschäden” (16. April 2013) wird verwiesen:
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/183702

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