Zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag "Wegzug des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes aus Leipzig verhindern" (Drs.: 5/12150) erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Als CDU/FDP-Koalition treten wir dem Ansinnen des Präsidenten des Bundesgerichtshofes (BGH), Prof. Dr. Klaus Tolksdorf, den 5. Strafsenat des BGH an den Sitz der anderen Strafsenate nach Karlsruhe zu verlegen, entschieden entgegen. Das Argument, dies verursache nur zusätzliche Kosten, ist vorgeschoben und kleinkariert.

Leipzig war über sehr lange Zeit der deutsche Rechtsstandort überhaupt. Das Gründungsjahr der Leipziger Juristenfakultät liegt im 15. Jahrhundert. Das erste Obergericht wurde 1483 in der Stadt eingerichtet. Im Juni 1869 errichtete der Norddeutsche Bund sein Oberhandelsgericht in Leipzig. Und nicht zuletzt war Leipzig der Sitz des deutschen Reichsgerichtes, des Vorläufers des heutigen BGH, von 1879 bis in die letzten Kriegsjahre.
<div style=”border: 1px solid rgb(51, 51, 51); margin: 0px 10px 10px 0px; padding: 10px; background-color: rgb(245, 245, 245); width: 250px; font-size: 90%; float: left;”><div style=”font-weight: bold; color: rgb(160, 0, 0);”><a style=”font-weight: bold; color: rgb(160, 0, 0);” href=”https://www.l-iz.de/Melder/Melder/2012/08/Neues-Ressort-namens-Melder-auf-L-IZ-mehr-Transparenz.html”>Ein neues Ressort namens “Melder” auf der L-IZ.de: Mehr Transparenz – Mehr Informationen</a></div><br/> Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …<br/> </div>Dies alles war ein maßgeblicher Grund für die damalige “Unabhängige Föderalismuskommission” bei ihren Vorschlägen für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden Leipzig anstatt wie bisher Berlin als Sitz des 5. Strafsenates des BGH vorzuschlagen. Die Vorschläge wurden damals von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Es ist nicht Aufgabe des Präsidenten des BGH, diesen Konsens nun aufzukündigen und eine Diskussion über den Standort des Senates anzustoßen. Der Standort Leipzig für den 5. Strafsenat steht für uns als regierungstragende Fraktionen nicht zur Disposition.”

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