Das sächsische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung eine Soforthilfe als Handgeld für in Not geratene Sachsen beschlossen. Dafür stehen 30 Millionen Euro bereit. Sie sollen ab morgen fließen.

Verfahren

Vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden sich an ihre Wohnsitzgemeinde. Anträge können bis zum 25. Juni 2013 gestellt werden. Erforderlich ist ein Identitätsnachweis und die schriftliche Versicherung, dass der selbstgenutzte Wohnraum durch das Hochwasser geschädigt wurde. Hierfür wird den Kommunen eine entsprechende Erklärung zur Verfügung gestellt.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Zur schnellen Auszahlung des Handgeldes erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte durch den Freistaat Sachsen bereits am 6. Juni 2013 Abschlagszahlungen. Die Landkreise leiten die Mittel an die vom Hochwasser in ihrem Gebiet betroffenen Gemeinden unverzüglich weiter. Dort wird das Geld auf Antrag unbürokratisch ausgezahlt.

Als Handgeld werden einmalig pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjähige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohngebäuden durch Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.

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