Auch am morgigen Tag werden aufgrund des Hochwassergeschehens in weiten Teilen Sachsens Schulen geschlossen bleiben. Außerhalb der Evakuierungsgebiete ist jedoch in den meisten Fällen für anwesende Schüler eine Notbetreuung gesichert. Die Schulen in Sachsen sind angehalten auf ihren Internetseiten über das aktuelle Unterrichtsgeschehen zu informieren.

Wegen der kritischen Hochwasserlage fällt morgen an allen Schulen im Landkreis Mittelsachsen und auch teilweise der Stadt Dresden der Unterricht aus. Auf der Internetseite der Stadt Dresden (www.dresden.de) sind die Schulen genannt, die morgen geschlossen sein werden. Zu erheblichen Einschränkungen im Schulbetrieb kommt es in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Massive Unterrichtsausfälle gibt es auch in Bereichen des Landkreises Leipzig sowie des Altkreises Delitzsch (besonders Eilenburg und die Muldegebiete).

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Eine Schülerbeförderung findet nicht statt. Auch im Landkreis Zwickau ist die Schülerbeförderung eingestellt. In der Stadt Chemnitz findet morgen wieder Unterricht statt. Ausnahmen stellen das Gymnasium Einsiedel, die Grundschule Harthau sowie die Annen Grund- und Mittelschule und die AFS (L) Altchemnitz dar. Auch in den Schulen des Erzgebirgskreises wird morgen wieder planmäßig unterrichtet. Ausnahmen sind die Mittelschule Sehmatal und das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit, Technik, Wirtschaft “Erdmann Kircheis” in Aue.

Durch das Hochwassergeschehen können auch Prüfungen, wie zum Beispiel die mündlichen Abiturprüfungen oder im berufsbildenden Bereich nicht wie geplant stattfinden. Deshalb hat das Kultusministerium die Prüfungszeiträume verlängert. Sollte es Schülerinnen und Schülern auf Grund von Hochwasser oder anderen Wetterunbilden nicht möglich sein, an den Prüfungen teilzunehmen, so erwächst ihnen hieraus kein Nachteil. Das Kultusministerium wird zeitnah Nachholungstermine für die Betroffenen festlegen.

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