Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts: Modernisierung à la Schwarzgelb: Zweiklassengesellschaft im Öffentlichen Dienst. SPD-Fraktion fordert erneut die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten.

“Der heute von der Sächsischen Staatsregierung vorgestellte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen macht deutlich, was die schwarzgelbe Staatsregierung unter “Modernisierung” des Dienstrechts versteht. Nämlich die Abkehr von der im Freistaat Sachsen lange Jahre üblichen Praxis der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamtinnen und -beamten.

Der Entwurf sieht vor, dass die Bezüge einiger Besoldungsgruppen bereits zum 1. März 2013 steigen sollen, für die übrigen Besoldungsgruppen soll dies jedoch erst zum 1. September 2013 geschehen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Bediensteten, die ein halbes Jahr länger auf die Anhebung ihrer Bezüge warten müssen, währen mit ihnen tagtäglich zusammenarbeitende Kolleginnen und Kollegen diese bereits erhalten haben. Indem hier mit verschiedenerlei Maß gemessen wird, will die CDU und FDP-geführte Staatsregierung eine Zweiklassengesellschaft unter den Beschäftigten einführen. Dass die Staatsregierung die Übertragung mit der Frage der Stellensituation und Altersteilzeitregelung im Bereich der Lehrer verquickt hat, um Druck auf die Gewerkschaften auszuüben, ist ein Skandal.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Nachdem die sächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter bereits mit der Abschaffung der Sonderzahlung als Sparschwein der Staatsregierung herhalten mussten, werden sie nun erneut Opfer der verqueren Haushaltspolitik von CDU und FDP.

Für die SPD-Fraktion zeugt dieses Verhalten weder von Wertschätzung für die wichtige Arbeit der sächsischen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern, noch ist es mit den Grundsätzen eines zukunftsfähigen und leistungsstarken Öffentlichen Dienstes vereinbar. Eine solche Zweiklassengesellschaft ist ungerecht und mit der SPD nicht zu machen. Wir halten an unserer Forderung der zeit- und inhaltgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für alle Bediensteten fest.”

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar