Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) fordert, auch nach der Verabschiedung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) die Aufsicht über Inkassounternehmen rasch neuzuordnen. "Die Aufsicht ist auf 79 Behörden in Deutschland verteilt", kritisiert BKS-Präsidiumsmitglied Jan-Simon Köritz. "Eine finanziell und personell gut aufgestellte Bundesbehörde - oder maximal eine Aufsichtsbehörde je Bundesland - wäre der effektivste Schutz gegen unseriöse Inkassounternehmen.

Doch trotz einhelliger Expertenmeinung wurde im GguG versäumt, der Forderung nach einer gestärkten Aufsicht nachzukommen.”

Grundsätzlich begrüßt die BKS e.V. das Ziel des Gesetzes. “Als Vertreter der führenden Unternehmen aus dem Ankauf und Servicing notleidender Kredite und Darlehen möchten auch wir unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkasso, Telefonwerbung und Abmahnwesen eindämmen”, betont BKS-Präsidiumsmitglied Köritz. “Aber um dieses Ziel wirksam und ohne ungewollte Nebenwirkungen zu erreichen, sollte das GguG rasch nachgebessert werden.”

Ungleichbehandlung wieder abschaffen

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Neben der Zersplitterung der Aufsicht bereitet die Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen der BKS Sorgen. Das GguG sieht eine Einführung einer Rechtsverordnung zur Festlegung von Inkasso-Regelsätzen für die Inkassounternehmen vor, während für Rechtsanwälte weiterhin das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt. “Seriöse Inkassodienstleistungsunternehmen leisten genauso wie auf den Inkassobereich spezialisierte seriöse Rechtsanwälte einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher”, erläutert Michael Weinreich, Vizepräsident der BKS. “Denn sie ermöglichen eine außerjuristische Klärung von Zahlungsschwierigkeiten und bieten diese auch generell an. Das entlastet die Gerichte und spart erhebliche Kosten.” Dieser Dialog mit den säumigen Schuldnern erfordert aber eine gewissenhafte Prüfung des Vorgangs und ist zeitintensiv. “Unseriöses Inkasso hat kaum Kosten – darum wird die neue Gebührenregel besonders die seriösen Inkassounternehmen treffen”, warnt Weinreich.

Steigende Kosten für Verbraucher

Die volkswirtschaftlichen Kosten eines Rückzugs seriöser Inkassounternehmen wären enorm. Denn derzeit sorgen die spezialisierten Inkassounternehmen dafür, dass jährlich 10 bis 16 Milliarden Euro aus Forderungen zusätzlich realisiert werden können. Fallen diese weg, würde der Verlust auf alle Verbraucher umgelegt werden. Dabei betont Weinreich: “Das bisherige System mit jährlich vielen Millionen seriösen Mahnschreiben hat sich bewährt.” Eine Aussage, die durch eine Erhebung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gestützt wird: Bei den jährlich 18,8 Millionen seriösen Mahnungen gibt es nur einen Bruchteil an Beschwerden.

www.bks-ev.de

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