In seinen am Montag veröffentlichten "Perspektiven für das deutsche Wissenschaftssystem" nimmt der deutsche Wissenschaftsrat Bund und Länder gleichermaßen für die Finanzierung der deutschen Hochschullandschaft in die Pflicht. Um eine langfristige Ausfinanzierung der deutschen Hochschulen zu gewährleisten fordert der Wissenschaftsrat eine Anpassung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, womit er z.B. das Kooperationsverbot in Frage stellt.

“Die Abschaffung des im Grundgesetz verankerten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung der Hochschulen zu Gunsten einer Flächendeckenden Mitfinanzierung der deutschen Hochschullandschaft durch den Bund ist längst überfällig” kommentiert Bernd Hahn, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) die Forderung des Wissenschaftsausschusses.

Durch das vom Grundgesetz vorgeschriebene Neuverschuldungsverbot, zurückgehende Mittel aus EU-Förderungen sowie dem Länderfinanzausgleich, werden vor Allem die neuen Bundesländer die nötigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen nur mit Umfangreicher Hilfe des Bundes erhalten können.

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“Die vom Wissenschaftsrat geforderte Verbesserung der Qualität und Verstetigung der Kapazität der deutschen Hochschulausbildung kann nur durch langfristige und in ausreichender Höhe gewährte Mit-Finanzierung aller Hochschulen durch den Bund erreicht werden. Die Länder dürfen damit natürlich nicht aus ihrer derzeitigen Finanzierungspflicht entlassen werden.” beschreibt Arne Nowacki, Sprecher der Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS), die Voraussetzung für das Erreichen der vom Wissenschaftsrat formulierten Ziele.

Kritisch betrachten die Landesstudierendenvertretungen die ökonomisierte Sichtweise des Wissenschaftsrates. Dieser geht in seiner Konzeption des Zukunftspaketes davon aus, dass Hochschulen sich stärker profilieren müssen, um so im Wettbewerb untereinander und international standhalten zu können. Die von Wolfgang Marquardt, dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, gelobte Exzellenzinitiative hat der breiten Mehrheit der Hochschulen in den vergangenen Jahren den finanziellen Spielraum genommen, der als “Ausgleich” über den Wettbewerb nur einigen wenigen zugutekam.

“Hochschulbildung und Forschung als Ursprung gesellschaftlicher Weiterentwicklung müssen in den Haushalten von Bund und Ländern auf eine solide und breite Basis gestellt werden!” verleiht Christian Schaft, Sprecher der KTS, den Forderungen des Wissenschaftsrates Nachdruck.

“Die bereits mehrfach thematisierte Förderung von einzelnen Einrichtungen durch den Bund kann nie die gewünschten Erfolge bringen. Vielmehr müssen alle Hochschulen von einer Mitfinanzierung durch den Bund profitieren können” fügt Hahn abschließend hinzu.

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