Monatelang hat Madeleine B. (Name geändert) offenbar Todesängste ausgestanden, die Hölle auf Erden erlebt: Ihr Ex-Partner soll der jungen Frau wiederholt nachgestellt, ihr Tod und Vergewaltigung angedroht und sie mit tausenden Textnachrichten bombardiert haben. Nicht einmal vor dem gewaltsamen Eindringen in ihre Wohnung sei der 37-Jährige zurückgeschreckt, heißt es. Seit Montag, dem 16. März, wird Alessandro P. der Prozess am Landgericht Leipzig gemacht.
Als Staatsanwältin Karin Schultrich an diesem Montag im Landgericht die Anklage verliest, blickt Alessando P. zu Boden, schüttelt kurz den Kopf, scheint einmal kurz zu lächeln – vielleicht aus Fassungslosigkeit über das, was er angerichtet hat? Im Vorfeld soll sich der in U-Haft sitzende Leipziger jedenfalls schon zur Sache geäußert haben.
Die Anklage wirft dem 37-Jährigen eine ganze Palette an Delikten vor, unter anderem vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Nachstellung, Sachbeschädigung und einen Verstoß nach dem Gewaltschutzgesetz.
793 Nachrichten an nur einem Tag
Eines der Opfer laut Anklage war seine Ex-Freundin Madeleine B., Anfang 30, die Nebenklägerin im Prozess ist: Nachdem die junge Frau die Beziehung zu Alessandro Mitte April 2025 beendet hatte, soll er sie mit Textnachrichten bombardiert und unter wechselnden Rufnummern kontaktiert haben. In der Kommunikation fielen offenbar reichlich beleidigende Inhalte und sexuelle Anspielungen.
Allein zwischen dem 12. April und dem 2. September listet die Anklageschrift 6.936 versandte Textnachrichten und 429 SMS auf, 793 sollen es an einem einzigen Tag im August gewesen sein. Madeleine entschied sich zunächst, die Messages zu ignorieren, heißt es – vergebens. Alessandro P. soll einfach weitergemacht haben.
Und dabei sei es nicht geblieben: Ab Anfang Juni sei der Angeklagte mehrfach in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen, indem er die Türen eintrat und sie beispielsweise am 2. Juni gegen den Oberschenkel trat, sie unflätig beschimpfte.
Brutale Drohungen
Madeleine erwirkte ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, das Alessandro Mitte Juni zugestellt wurde. Doch auch das habe ihn nicht davon abgehalten, ihr Wohnhaus aufzusuchen, dort am 17. Juli erneut in die Wohnung einzubrechen. Als er neben seiner Ex-Freundin dort einen anderen Mann vorfand, habe Alessandro P. ihn mit heftigen Drohungen vergrault, anschließend alles in der Wohnung kurz- und kleingeschlagen. Schaden: 5.000 Euro.
Nur Stunden später soll sich das Horrorszenario wiederholt haben, als der mutmaßliche Stalker und Gewalttäter erneut vor der Tür im Osten Leipzigs stand. Die Kommode und die Eisenstange, mit der Madeleine B. den Zugang zur Wohnung inzwischen blockiert hatte, waren wohl kein Hindernis: Mit der Drohung, er habe ein Messer dabei, werde ihr alle Knochen brechen und sie umbringen, wenn sie schreie, habe er sein Opfer zum Mitkommen auf die Straße gedrängt.
Opfer litt monatelang unter Angst und Panik
Was macht es mit einem Menschen, der permanent dem Stalking ausgesetzt ist, dem Vergewaltigung und Tod angedroht werden? Madeleine rechnete der Anklage nach ständig mit einem neuen Angriff durch ihren Ex-Freund, litt an Schlafstörungen, Angst- und Panikattacken, konnte offenbar kein normales Leben mehr führen. Herzrasen, Schweißausbrüche, Übelkeit und Schwindel bestimmten den Alltag der jungen Frau, die sich Pfefferspray kaufte, eine Alarmanlage installieren ließ und Freunde einschaltete, die bei ihr übernachteten.
Letztlich habe all das aber nichts genützt, Madeleine begab sich aus Angst in eine Schutzeinrichtung. Bis 2. September habe der Psychoterror angedauert, wobei Alessandro sich auch zum Gelände einer Klinik begeben haben soll, wo Madeleine zeitweise untergebracht war, und versuchte, sie mit sich zu ziehen. Auch ein polizeilicher Gewahrsam im August habe ihn nicht abgeschreckt.
Therapieplatz als Perspektive?
Nach Verlesung der Anklage regt Alessandro P.s Verteidiger Christian Friedrich ein Rechtsgespräch zur Klärung an. Zur Debatte steht, den Angeklagten bei einem glaubhaften Geständnis in einer Therapieeinrichtung unterzubringen. Dies werde für ihn kein einfacher Weg, könnte ihm aber eine neue Perspektive aufzeigen, sagt der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr. Alessandro P. signalisiert Offenheit und Bereitschaft, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.
Zu denen gehört auch, dass er am 3. August 2025 einem Mann einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und kurz darauf einem Bekannten das Handy entwendet haben soll. Einem Opfer soll er mit einem Messer in den linken Oberarm und Oberschenkel gestochen haben, der Betroffene wurde erheblich verletzt. Bei der folgenden Ansprache durch Polizisten habe Alessandro P. die Beamten beleidigt und bedroht.
Fast schon nebensächlich bis skurril wirkt im Licht der Gewaltvorwürfe der Verdacht, dass der Angeklagte am 3. Mai 2025 einen Porzellan-Kanarienvogel in einem Meißner Fachgeschäft entwendet haben soll. Wert des Gegenstands: 899,00 Euro. Für den Prozess am Landgericht wurden zwei weitere Verhandlungstage anberaumt.
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