Sie suchte Fördermitglieder, wollte etwas Gutes für den Naturschutz erreichen – und erlebte ein Trauma, das sie ihr ganzes Leben beschäftigen wird: Nach der brutalen Misshandlung einer 22-jährigen NABU-Spendensammlerin in einer Leipziger Wohnung im Juli 2025 wurde der mutmaßliche Peiniger jetzt am Landgericht verurteilt. Die Kammer befand den 40 Jahre alten Benjamin S. des schweren sexuellen Übergriffs und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der schockierende Vorfall, der seit Ende November im Strafprozess am Leipziger Landgericht aufgearbeitet wurde, hatte sich am 10. Juli 2025 gegen 15:00 Uhr zugetragen. Tatort war eine Wohnung im Nordosten von Leipzig: Hier war Tanja L. (Name geändert) damals mit Gleichgesinnten unterwegs, um Wohnungen abzuklappern und neue Fördermitglieder für den NABU zu gewinnen.
Ohne jede Vorwarnung ging er auf das Opfer los
Irgendwann klingelte die 22-Jährige auch an der Tür von Benjamin S., der die junge Naturschützerin freundlich empfing und in seine Wohnung bat. Nach einem angenehmen Gespräch, bei dem der 40-jährige Mieter eine Fördermitgliedschaft für zehn Euro monatlich unterschrieben hatte, wollte sich Tanja L. zum Aufbruch wenden – doch die friedliche Stimmung, so schilderte es die Geschädigte im Zeugenstand, kippte wie aus dem Nichts.

Benjamin S. zeigte offenbar jetzt sein anderes Gesicht, indem er sich nach Angaben der Zeugin unvermittelt von hinten auf sie stürzte, ihr mit einer Schere in den Hals stach, sie in den Schwitzkasten nahm und ihr derart brutal in die Nase griff, dass sie zu bluten begann. So beschrieb es auch die Anklageschrift.
Demnach wurde Tanja L. vom Täter zu Boden gebracht, der sie später aufgefordert habe, sich auf das Bett zu setzen und auszuziehen. Dort soll Benjamin S. an seinem Opfer manipuliert, es gewürgt und anderweitig malträtiert haben. „Er war richtig wild, wie so ein Tier. Ich hatte das Gefühl, dass er mich nicht als Mensch sieht. Seine Augen sahen so kalt und tot aus“, beschrieb Tanja L. im Zeugenstand das Albtraum-Szenario.
Opfer bis heute traumatisiert und zurückgeworfen
Sie habe versucht, mit ihrem Peiniger zu reden und einen Bezug zu ihm aufzubauen, um das Martyrium zu überleben, erklärte Tanja L. unter Tränen dem Gericht gegenüber. Der Täter habe zwischendurch vermeintlich Reue gezeigt und vorgeschlagen, gemeinsam Dope zu rauchen, Tanja L. gar zu einem Arzt bringen wollen. Doch nur wenig später wurde er nach Angaben der Geschädigten erneut aggressiv, habe sich ihrer Bitte verweigert, sie jetzt gehen zu lassen.
Der 40-Jährige folgte Tanja L. laut Ermittlungen sogar dann noch, als es ihr glücklicherweise gelang, aus der Wohnung zu entkommen und über das Treppenhaus ins Freie zu flüchten.
Die Verletzungen im Hals-, Nasen-, Mund- und Kieferbereich von Tanja L. sind heute weitgehend verheilt – nicht aber der seelische Schmerz: Der traumatische Übergriff habe sie Jahre in ihrer persönlichen Entwicklung zurückgeworfen, erklärte die 22-Jährige im Zeugenstand. Dabei habe sie ihre psychischen Probleme aus der Kindheit und Jugend gerade überwunden geglaubt, optimistisch in ihre Zukunft geblickt.
Strafkammer geht von verminderter Schuldfähigkeit aus
Im Laufe des Prozesses hatte sich der unter Betreuung stehende Benjamin S. zunächst nicht zum Vorwurf geäußert, später behauptete er, er habe sich ausgenutzt gefühlt und sei in einem Wutanfall spontan auf die junge NABU-Frau losgegangen. Zu seinen Gunsten wurde auch eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen.
Die 6. Kammer unter Vorsitz von Richterin Katrin Seidel verurteilte Benjamin S. wegen eines schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft wollte nach Gerichtsangaben auf fünf Jahre hinaus, die Verteidigung auf zwei Jahre mit Bewährung.
Zudem sagte der Arbeitslose eine Schmerzensgeldzahlung von 5.000 Euro an das Opfer zu – wann er die Summe tatsächlich wird aufbringen können, scheint allerdings ungewiss.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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