Laut Anklage stalkte und terrorisierte er seine Ex-Partnerin über Monate massiv, drohte ihr Vergewaltigung und Mord an, attackierte sie sogar in ihren eigenen vier Wänden: Nun erhielt Alessandro P. am Landgericht Leipzig die Quittung. Die 8. Kammer verurteilte den 37 Jahre alten Leipziger wegen einer langen Reihe an Gesetzesverstößen zu vier Jahren und neun Monaten hinter Gittern. Außerdem soll der 37-Jährige in eine Entzugsanstalt eingewiesen werden.
Die Anklage gegen den Leipziger, wie sie beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche verlesen wurde, hatte es in sich: Sie enthielt unter anderem vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Nachstellung, Sachbeschädigung und zahlreiche Verstöße gegen eine behördliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz.
„Ich würde dich am liebsten abstechen“
Mitte April 2025 nahm alles seinen Anfang: Damals hatte Madeleine B. (Name verfremdet) ihre Beziehung zum Angeklagten für beendet erklärt. Daraufhin überzog er die 31-jährige Frau mit monatelangem Terror: In ihrer Anklageschrift hatte Staatsanwältin Karin Schultrich allein die Zahl von 6.936 Textnachrichten notiert, die der Angeklagte zwischen 12. April und 2. September 2025 versandt haben soll, manchmal hunderte täglich.
Der Inhalt waren oftmals brutale Beschimpfungen, sexuelle Anspielungen und Bilder, Drohungen mit Vergewaltigung und Mord: „Ich würde dich am liebsten abstechen“, heißt es unverhohlen in einem Text. Madeleine B. hoffte zunächst offenbar noch, die Kontaktaufnahmen ihres Ex-Freundes durch Ignoranz ins Leere laufen zu lassen.
Terror spitzte sich zu
Doch der brutale Stalker gab nicht auf: Vielmehr spitzten sich die Dinge zu, indem Alessandro laut Ermittlungen ab Anfang Juni immer wieder ungefragt bei Madeleine auftauchte, mehrfach gewaltsam in ihre Wohnung im Osten Leipzigs eindrang, dort randalierte, förmlich alles kurz- und kleinschlug.
Dass die Geschädigte Mitte des Monats ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz anstrengte, hielt den Täter keineswegs ab. Aktenkundig sind weitere Übergriffe in der Wohnung Mitte Juli, teils im kurzen Abstand. Auch die Stange und die Kommode, mit der das Opfer seine Tür gesichert hatte, waren kein Hindernis für den Eindringling.
Angeklagter legt Geständnis ab
Der Horror zermürbte die Frau, die jederzeit mit einem Angriff rechnete, sich Pfefferspray kaufte, eine Alarmanlage installieren ließ und Freunde bat, bei ihr zu übernachten. Selbst in der Klinik, wo sich Madeleine B. zeitweise zur Therapie aufhielt, soll ihr Peiniger aufgetaucht sein, der im August vorübergehend im Polizeigewahrsam saß.
Madeleines psychosomatische Symptome wurden derart bestimmend, dass sie Schutz in einer professionellen Einrichtung suchen musste. Letztlich landete Alessandro P. in Untersuchungshaft. Während seines Prozesses äußerte sich der 37-Jährige zu den Tatvorwürfen und zeigte sich geständig. Daher konnte das Verfahren zeitnah beendet werden. Alessandro P. soll auch Reue gezeigt haben.
Die 8. Kammer blieb mit vier Jahren und neun Monaten Haft knapp unterhalb der von der Anklage geforderten fünf Jahre, denen sich die Opferanwältin angeschlossen hatte. Die Verteidigung hatte nach Gerichtsangaben auf viereinhalb Jahre plädiert. In das gesprochene Urteil flossen auch Angriffe auf zwei Männer sowie ein Diebstahl mit ein.
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