Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Wegen dieser Delikte stand ein Leipziger seit Anfang Februar vor dem Landgericht. Laut Anklage hatte der 45-Jährige im Januar 2024 einen Bekannten in dessen Wohnung attackiert, ihn gewürgt und um ein Haar erstickt. Das Opfer überlebte den Gewaltexzess dank eines weiteren Kumpels, der couragiert eingriff. Nun erhielt Christian B. sein Urteil.
Über den Ausgang des Verfahrens hatte zunächst die Leipziger Volkszeitung Bericht erstattet. Das dramatische Geschehen spielte sich am 23. Januar 2024 in einer Wohnung in der Herrnhuter Straße ab: Mit einem Stuhl soll der Angeklagte damals gegen 23:00 Uhr zunächst auf den Wohnungsinhaber, bei dem er sich aufhielt, losgegangen sein. Anschließend habe Christian B. sich auf das Opfer gesetzt, den Kopf des Mannes mit Fäusten traktiert und den Gastgeber gewürgt.
Angeklagter will Probleme in den Griff bekommen
Zu den Tatvorwürfen hatte sich Christian B. beim Prozessauftakt am Landgericht zunächst nicht geäußert. Über seinen persönlichen Hintergrund schilderte der Mittvierziger dagegen bereitwillig, dass er in einer normalen Arbeiterfamilie aufgewachsen, aber schon in der Jugend vom richtigen Weg abgekommen sei: Alkohol- und Drogenmissbrauch, ein aufkommendes Suchtproblem, falsche Freunde, unterbrochener Schulbesuch, das Abrutschen in die Kriminalität.
Irgendwann folgten dann auch Ärger mit Polizei und Justiz, schließlich Gefängnis. Seit September 2024 befindet sich Christian B., der später die Hauptschule nachgeholt und eine Lehre absolviert hatte, im Maßregelvollzug. Dort will der Leipziger nach eigener Aussage auch bleiben, um seine Probleme in den Griff zu bekommen und den Weg in einen geordneten Lebensrhythmus zu finden.
Letzten Endes bestand Einigkeit darüber, Christian B. in einer Entzugsanstalt unterzubringen. Die 1. Strafkammer verurteilte den Täter zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre, die Verteidigung maximal drei Jahre und acht Monate beantragt. Das ausgesprochene Urteil ist bereits rechtskräftig.
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