Bei dem verheerenden Hochwasser, das Sachsen Anfang Juni 2013 nach elf Jahren erneut getroffen hat, ist es wieder zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden, Betrieben und Infrastruktureinrichtungen gekommen. Damit dieselben Schäden bei einem zukünftigen Hochwasser möglichst vermieden werden, ist bei der nun anstehenden Schadensbeseitigung unbedingt darauf zu achten, dass es nicht zu einer einfachen 1:1-Wiederherstellung des bisherigen Zustandes kommt, sondern dass eine nachhaltige Schadensbeseitigung erfolgt.

Dazu sind, wo immer möglich, Gebäude, andere bauliche Anlagen, aber nicht zuletzt auch Infrastruktureinrichtungen hochwasserangepasst instand zu setzen oder wiederherzustellen, damit es bei möglichen künftigen Hochwasserereignissen nicht wieder zu denselben Schäden kommen kann. Wo eine besondere Hochwassergefahr vorliegt, ist grundsätzlich auch zu prüfen, ob nicht bauliche Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen ganz aus dem gefährdeten Bereich verlegt werden können. “Dies ist nicht nur ein Appell an den gesunden Menschenverstand, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, die sich unmittelbar aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ergibt, wo der Grundsatz der Eigenvorsorge verankert ist”, so Umweltminister Frank Kupfer.

Die Eigenvorsorge schließt die Bauvorsorge ein, welche bei der Planung des Wiederaufbaus oder der Instandsetzung beginnt und insbesondere die Auswahl geeigneter, also wasserbeständiger Baustoffe und Baumaterialien einschließt. Innenminister Markus Ulbig: “Holen Sie vor Beginn der Instandsetzung oder Wiederherstellung unbedingt fachlichen Rat ein. Das erspart Ihnen teure Fehler in der Zukunft und trägt zum Werterhalt bei”.
Bei der Suche nach kompetenten Architekten und Ingenieuren können sich Gebäudeeigentümer an die Architektenkammer Sachsen (Tel. 0351-317460; E-Mail: dresden@aksachsen.org) und die Ingenieurkammer Sachsen (Tel. 0351-4383367; E-Mail: ingref@ing-sn.de) wenden.

Informationen über die Hochwassergefährdung einzelner Grundstücke sind auf den Webseiten des Landeshochwasserzentrums oder im Portal “ZÜRS public” des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zu finden. Bei den Gemeinden und Landratsämtern können zudem die entsprechenden Gefahrenkarten eingesehen werden.

Hinweise für hochwasserangepasstes Bauen können der “Hochwasserschutzfibel” des Bundesbauministeriums entnommen werden, welche von der Website des Bauministeriums heruntergeladen werden kann. Auch die Broschüre “Hochwasser geht alle an!” des sächsischen Umweltministeriums enthält entsprechende Hinweise; sie kann von der Website der Sächsischen Staatsregierung heruntergeladen werden.

Hochwasserkarten des Landeshochwasserzentrums:
www.umwelt.sachsen.de/

ZÜRS public:
www.zuers-public.de

Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums:
www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/hochwasserschutzfibel.html

Broschüre “Hochwasser geht alle an!” des sächsischen Umweltministeriums:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15391

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