Das Arbeitsgericht Eberswalde hat einen Pizza-Service, der seiner Arbeitnehmer für rund drei Euro pro Stunde entlohnt hatte, dazu verurteilt, Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen (Aktenzeichen 2 Ca 428/13).

Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP Sachsen und stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender: “Wir begrüßen das Urteil, da es zeigt, dass sowohl Arbeitnehmer nicht hinnehmen müssen, Hungerlöhne zu bekommen, also auch der Steuerzahler nicht hinnehmen muss, diese Hungerlöhne aufzustocken. Das Urteil zeigt zudem, dass die gesetzlichen Möglichkeiten, gegen sittenwidrige Löhne vorzugehen, bereits vollkommen ausreichend sind.

Jobcenter sollten dem Beispiel ihrer Kollegen in Uckermark folgen und für Arbeitnehmer und Steuerzahler gegen solchen Missbrauch unseres Sozialsystems durch unseriöse Arbeitgeber vorgehen. Den wenigen schwarzen Schafen, die sich auf Kosten der Steuerzahler und der Sozialversicherung Wettbewerbsvorteile verschaffen, muss das Handwerk gelegt werden. Die FDP Sachsen fordert bereits seit geraumer Zeit, dass die Jobcenter den von sittenwidrigen Löhnen betroffenen Arbeitnehmern Beratung und Hilfestellung geben, sich juristisch zu wehren.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Wir dürfen aber auch nicht aus dem Auge verlieren, dass es sich bei sittenwidrigen Löhnen um seltene Einzelfälle und kein Massenphänomen handelt, wie auch die Arbeitsagentur bestätigt. Der weit überwiegende Teil der Arbeitgeber hält sich an die Spielregeln.

Und: Nicht jede kleine ostdeutsche Firma kann die in den Wahlprogrammen diverser linksgrüner Parteien geforderten Mindestlöhne zahlen. Im Gegensatz zum politischen Einheitsmindestlohn, der von München bis Weißwasser gelten soll, spielt bei der Feststellung der Sittenwidrigkeit das ortsübliche Lohniveau der Branche die entscheidende Rolle. Deshalb gilt für uns weiter: Politische Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze und machen benachteiligten Gruppen am Arbeitsmarkt ihre Beschäftigungschancen kaputt.”

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