Heute, 6. Februar, treffen sich in Leipzig die Bildungspolitikerinnen der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit Verbandsvertretern der Schulen in freier Trägerschaft zu einem gemeinsamen Workshop.

Eine vielfältige Schullandschaft und die Gleichbehandlung freier und staatlicher Schulen sind Grundanliegen grüner Bildungspolitik. In allen drei Ländern ist bzw. war eine Verfassungsklage zur Wahrung der Rechte der freien Schulen anhängig. Die Grünen-Fraktionen klagen in Brandenburg und Sachsen jeweils mit unterschiedlichen Partnern, in Thüringen klagen sie allein.

Nach einem Impulsvortrag des Bildungsforschers Prof. Heiner Barz von der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf zum Thema Schulfinanzierung steht der Tag im Zeichen eines Erfahrungsaustausches über die Ländergrenzen hinweg.

Trotz grundgesetzlicher Garantie der Privatschulfreiheit ist die verfassungsrechtliche Ausgangslage in den Bundesländern unterschiedlich.

Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: “In Sachsen haben wir im November letzten Jahres ein überraschend deutliches Urteil des Verfassungsgerichtshofes erhalten. Jetzt geht es vordringlich darum, eine tragfähige Übergangsregelung zu finden und bis Ende 2015 ein verfassungskonformes Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft zu entwickeln.”

Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag, erläutert mit Blick auf die am 17. März 2014 stattfindende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof die Situation in Thüringen: “Das Urteil aus Sachsen hat uns zuversichtlich gestimmt, dass wir auch für Thüringen eine gute Entscheidung erreichen. Das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft entspricht derzeit einfach nicht den Verfassungsgrundsätzen. Wir sehen mit der jetzigen Finanzierung sowohl das Gleichbehandlungsgebot, als auch das Transparenzgebot sowie die Existenzsicherung von freien Schulen verletzt. Für uns sind freie Schulen wichtiger Teil des öffentlichen Bildungswesens, die gleichermaßen den Bildungsauftrag erfüllen. Daher muss auch in Thüringen jedes Kind gleich viel wert sein, egal welche Schule es besucht. Die Schulfinanzierung muss zukünftig so ausgestaltet sein, dass freie Schulen allen Kindern, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, offenstehen. Dafür kämpfen wir.”

Marie Luise von Halem, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, erklärt dazu: “Wir haben unsere Klage vor dem brandenburgischen Verfassungsgericht eingereicht, weil aus unserer Sicht diese Kürzungen einer unzulässigen Sonderung der Schüler nach Elterneinkommen Vorschub leistet. Sie bedrohen die Existenz zahlreicher Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere kleine Schulen in ländlichen Regionen. Ganz zu schweigen davon, dass durch die Kürzungen das Engagement von Eltern, Lehrkräften und Trägern für eine vielfältige Schullandschaft mit Füßen getreten wird.”

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