Heute fand auf Antrag der Fraktion v eine Sondersitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) statt. Gegenstand war die allgemeine Frage, über welche Erkenntnisse das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bezüglich konkreter Gefährdungslagen in Sachsen verfügt. In der vergangenen Woche galt eine „aktuelle Bedrohungslage internationaler Terrorismus“ als Rechtfertigung für ein 24 Stunden währendes totales Versammlungsverbot auf dem Gebiet der Landeshauptstadt, das die Polizei in Eilzuständigkeit per Allgemeinverfügung angeordnet hatte.

Zu den Ergebnissen der Sitzung erklären Rico Gebhardt und Kerstin Köditz, die ihre Fraktion in der PKK vertreten: Das Bundeskanzleramt widersprach dem Begehren, Dokumente zu den Hintergründen der Allgemeinverfügung an ein Kontrollgremium auf Landesebene zu übermitteln. Daher konnten wir in der heutigen Sitzung keine neuen Erkenntnisse zum Thema Versammlungsverbot gewinnen. Wir erwarten nun, dass die zuständigen Gremien des Bundestages tätig werden. Sie müssen die benötigten Unterlagen unverzüglich erhalten!

Eine klare Aussage haben wir vom Landesamt für Verfassungsschutz allerdings erhalten: Derzeit besteht in Sachsen keine konkrete Terrorgefahr. Das könne sich aber jederzeit ändern.

Damit ist weiterhin nicht klar, ob das Versammlungsverbot gerechtfertigt war. Deshalb werden wir morgen zum Beginn der Landtagssitzung mittels eines Dringlichen Antrages dafür einsetzen, dass die Staatsregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beiträgt, das Zustandekommen dieser rigiden Maßnahme zu erhellen.

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