Zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen eines angeblich strafbaren Blockade-Aufrufs im Zusammenhang mit einer Legida-Demo u.a. gegen die Landtagsabgeordnete der Linken, Jule Nagel, erklärt Klaus Bartl, ihr Rechtsanwalt und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Hier tritt zum x-ten Mal innerhalb mehrerer Jahre die offizielle sächsisch-verbiesterte Auffassung zutage, jegliche Äußerung unangepasster Zivilcourage sofort als strafbare Verhinderungstat abzustempeln. Dass die Staatsanwaltschaft damit regelmäßig vor Gericht Schiffbruch erleidet, scheint sie nicht abzuschrecken.

Unabhängig davon erneuern wir unsere Kritik an dem unzeitgemäßen Passus des sächsischen Versammlungsgesetzes, der mit der Keule des Strafrechts gegen vermeintlich „grobe Störungen“ von Versammlungen einem obrigkeitsstaatlichen Weltbild entspringt. Er gehört endlich gestrichen.

Wir haben uns als Linke gegen alle Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in den letzten Wochen verwahrt, völlig unabhängig davon, dass wir die dabei verbreiteten Auffassungen teilweise für schrecklich halten. Das gilt insbesondere für Legida. Was aber gar nicht geht, ist die Kriminalisierung von antirassistischem Protest.

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