Zur gestrigen Abstimmung des Grünen Antrags "Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen" im Deutschen Bundestag erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn: "Die schwarz-rote Koalition hat mit der gestrigen Ablehnung des Grünen Antrags im Bundestag eine weitere Chance verstreichen lassen, geflüchteten Menschen in unserem Land ein menschenwürdiges und selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Ein eigenes Bankkonto mag zwar auf den ersten Blick nicht als die dringendste Sorge eines Flüchtlings erscheinen, doch reiht sie sich ein in eine Vielzahl von bürokratischen Hürden und Beschränkungen. Das Ergebnis: Die Flüchtlinge werden im Alltag ausgegrenzt und stigmatisiert. Ein eigenes Bankkonto ist für die meisten Bundesbürger nicht mehr wegzudenken. Wir fordern die Bundesregierung auf, nicht nur von einer Willkommenskultur zu reden. Es ist an der Zeit, dass sie den bislang nur leeren Worten endlich auch Taten folgen lässt.”

Hintergrund: Die meisten in Deutschland geduldeten Menschen verfügen nicht über einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, sondern lediglich über eine Duldungsbescheinigung. Bisher werden die offiziellen Duldungsbescheinigungen nach dem Geldwäschegesetz allerdings nicht als Identitätsnachweis anerkannt. Daher ist es den meisten geduldeten Flüchtlingen auch nicht möglich, in Deutschland ein Konto zu eröffnen. 3.l954 Geduldete haben sich laut dem Ausländerzentralregister zum 31.12.2014 in Sachsen aufgehalten.

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