Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben sich für die anstehende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf eine Konkretisierung des gemeinsamen Positionspapiers vom 9. Oktober 2014 verständigt.

Im Ergebnis der aktuellen Verhandlungen muss zum einen allen Ländern eine auskömmliche, frei verfügbare Finanzausstattung  zugesichert werden und zum anderen müssen strukturschwache Regionen weiterhin verstärkt bei ihren Aufholanstrengungen unterstützt werden. Die maßgeblichen Kennziffern machen die nach wie vor bestehende flächendeckende Wirtschafts- und Finanzschwäche Ostdeutschlands – im Vergleich zur nur punktuellen in Westdeutschland – deutlich.

“Die Überwindung der deutschen Teilung und der ostdeutsche Aufbauprozess sind eine Erfolgsgeschichte, die nicht durch eine ungenügende Berücksichtigung der ostdeutschen Länder  bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aufs Spiel gesetzt werden darf. Nur wenn die Wirtschaftskraft und damit auch die Einnahmekraft der ostdeutschen Länder durch eine gezielte Unterstützung weiter an das Niveau der westdeutschen Länder herangeführt wird, kann der Länderfinanzausgleich einschließlich der Ergänzungszuweisungen des Bundes mittelfristig entlastet werden. Der ostdeutsche Aufholprozess darf daher im Interesse aller nicht zum Erliegen kommen”, betonte Ministerpräsident Stanislaw Tillich in Dresden.

Demnach werden die ostdeutschen Länder auch nach dem Jahr 2019 auf ein leistungsfähiges Ausgleichssystem und eine überproportionale Teilhabe an zusätzlichen Bundesmitteln angewiesen sein. Dies beinhaltet den Abbau der fortbestehenden Strukturschwäche in weiten Teilen Ostdeutschlands als gewichtigen Schwerpunkt der gesamtdeutschen Strukturförderung des Bundes.

Die flächendeckende Finanzschwäche Ostdeutschlands betrifft sowohl die Kommunal- wie auch die Landeshaushalte. So liegt das Steueraufkommen je Einwohner im Jahr 2013 in den Landeshaushalten der ostdeutschen Flächenländer zwischen 53 und 54 % des bundesdeutschen Durchschnitts; lediglich Brandenburg erzielte aufgrund der Randlage um Berlin einen etwas höheren Wert. Bei den Gemeindesteuern ergibt sich ein ähnliches Bild.

Die Wirtschafts- bzw. Strukturschwäche Ostdeutschlands wird insbesondere deutlich an der Pro-Kopf-Wirtschaftskraft, welche für die ostdeutschen Flächenländer im Jahr 2013 bei rund  70 % des gesamtdeutschen Durchschnitts liegt. Vielfältige Ursachen wie die Kleinteiligkeit der ostdeutschen Wirtschaft, das fast vollständige Fehlen von großen Unternehmenszentralen und die hierdurch bedingte vergleichsweise geringe Innovationskraft sind wichtige Erklärungsansätze.

Der Blick auf die deutsche Teilung, als die gesamte ostdeutsche Groß- und Mittelständische Industrie nach Westdeutschland verlagert wurde, liefert die wesentliche historische Erklärung: “Über 300.000 Unternehmen haben sich nach 1945 aus dem Osten kommend im damaligen westdeutschen Wirtschaftsraum angesiedelt. Dies führte in den Jahren 1949/50 zu einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 100 % von 49 auf 98 Mrd. Mark”, erläuterte Tillich.

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