Am 31. März tagte ja nicht nur der Leipziger Stadtrat, um den Doppelhaushalt für 2021 und 2022 zu beschließen. Parallel tagte auch der Landtag, um ein für Leipzig ebenso wichtiges Gesetzeswerk zu verabschieden. Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Denn einen Teil seines Haushaltes bestreitet Leipzig aus dem kommunalen Finanzausgleich (FAG) des Freistaats. Das sind immerhin runde 500 Millionen Euro im Jahr.

Am 31. März beschloss der Sächsische Landtag das Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen (SächsFAG) und damit die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs für die Jahre 2021 und 2022 vorfristig. Normalerweise wird das Paket immer zusammen mit dem Landes-Doppelhaushalt beschlossen. Doch die Staatsregierung hat diesen Beschluss vorgezogen, damit die Kommunen in der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben.„Mit dem Beschluss haben die Kommunen endlich Planungssicherheit, was sowohl für wichtige Investitionen vor Ort als auch für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie entscheidend ist“, betonte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

„Erneut steht den Kommunen etwa ein Drittel des Landeshaushaltes, rund sieben Milliarden Euro jährlich, zur Verfügung. Wir halten Wort, wenn es darum geht, unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zu unterstützen. Mit der Novelle des SächsFAG wird dieses Geld außerdem gerechter verteilt, indem wir den unterschiedlichen Belastungen vor Ort noch besser Rechnung tragen.“

Denn genau das hatte in der Vergangenheit für Ärger gesorgt. Auch in Leipzig. Etwa bei den Kosten für frühkindliche Bildung oder bei Ausgleich der Kosten für Hartz IV. Dass hier nicht nur pauschal um Summen gefeilscht wurde, zeigen die einzelnen Statements der Fraktionen.

Finanzminister Hartmut Vorjohann © Juliane Müller, Dresden
Finanzminister Hartmut Vorjohann. Foto: Juliane Müller, Dresden

Die 7 Milliarden, die Vorjohann nennt, betreffen nicht nur die eigentlichen FAG-Mittel. Die betragen 3,6 Milliarden Euro in jedem Jahr. Darauf kommen ja noch die Fördermittel, die die Kommunen etwa für Schul- oder Straßenbau beantragen können.

Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtages wird auch der im Mai 2020 verabschiedete Schutzschirm für die Kommunen und Landkreise zur Bewältigung der Corona-Pandemie fortgeführt. Für den Ausgleich von Steuermindereinnahmen durch die Pandemie stellt der Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt rund 163 Millionen Euro zur Verfügung.

Zudem wird die Hälfte der Abrechnung des Finanzausgleichsjahres 2020 um zwei Jahre gestundet. Damit werden die sächsischen Kommunen in den nächsten beiden Jahren insgesamt um rund 345 Millionen Euro entlastet.

CDU: Ein besserer Ausgleich für Kindergärten, Kinderkrippen und Horte

Christian Hartmann (CDU), Foto: CDU Sachsen
Christian Hartmann (CDU), Foto: CDU Sachsen

„Unser Ziel ist es, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken. Nach unserer Überzeugung sind die Dörfer und Städte die Orte, an denen den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land am besten begegnet werden kann“, sagte nach der Verabschiedung am 31. März sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann.

„Die Lebensqualität unseres Freistaates entscheidet sich vor Ort, dort wo die Menschen wohnen, arbeiten und leben. Es ist daher eines der zentralen Anliegen der CDU, unsere Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das erreichen wir, indem wir den Städten, Gemeinden und Landkreisen eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben.“

Mit der Sondersitzung des Landtags halte dieser die Zusage, das Finanzausgleichsgesetz so schnell als möglich im Landtag zu beschließen. Und ein Stück weit modernisiert habe man die Umlage auch, so Hartmann: „Sie orientiert sich nun stärker an den tatsächlichen Belastungen der Städte, Gemeinden und Landkreise. Damit findet die Finanzverteilung an die Kommunen künftig zielgerichteter und letztlich auch gerechter statt.“

Georg-Ludwig von Breitenbuch. Foto: CDU
Georg-Ludwig von Breitenbuch. Foto: CDU

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch, ergänzte: „Insgesamt bleiben wir bei einem kommunalen Anteil im Gesamthaushalt des Freistaates von einem Drittel, das in den kommenden Jahren Stabilität und Sicherheit für Entscheidungen vor Ort garantiert. Es ist das Verhandlungsergebnis zwischen Finanzminister und den kommunalen Spitzenverbänden, welches vom Landtag um wichtige Punkte ergänzt worden ist. So werden jetzt die finanziellen Belastungen von Kindergärten, Kinderkrippen und Schulhorten gerecht berücksichtigt, was vor allem kleinen Kommunen zugutekommt.

Von Beginn an haben die Kommunen erklärt, zusammen mit dem Freistaat auch finanziell die Coronakrise bewältigen zu wollen. Besonders hier zeigt sich, dass wir alle gemeinsam in einem Boot sitzen. Niemand kann die Krise alleine überstehen. Trotz des späten Haushaltsverfahrens ist es den Koalitionsfraktionen heute gelungen, nicht erst im Mai, sondern schon jetzt zu einem guten Finanzausgleichsgesetz zu kommen und den Kommunen damit Planungssicherheit für ihre eigenen Haushalte zu geben. Aber ehrlicherweise muss man sagen, das ist das Luftholen vor schwierigen Jahren.“

SPD: Leipzig bekommt gerechteren Ausgleich für Hartz-IV-Lasten

„Das vorliegende FAG mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen ist ein guter Regelmechanismus, der sicherlich noch weiterentwickelt werden kann. Das FAG ist eine sehr, sehr gute Grundlage. Andere Länder beneiden uns darum“, sagte Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecher für Haushaltspolitik, am Mittwoch zur Verabschiedung des neuen Finanzausgleichsgesetzes. „Besonders wichtig ist aus unserer Sicht der Hartz IV-Lastenausgleich. Mit dem FAG wird eine jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt.“

Die Mittel aus dem Sächsischen FAG im Haushalt der Stadt Leipzig. Grafik: Stadt Leipzig
Die Mittel aus dem Sächsischen FAG im Haushalt der Stadt Leipzig. Grafik: Stadt Leipzig

Die Kosten seien nach einer Verordnung berechnet worden, die aktuelle Belastungen nicht erfasst hätten. Panter verwies darauf, dass etwa der Stadt Leipzig nach der alten Regelung rund 500 Millionen Euro entgangen seien. Das entspreche dem Schuldenstand der Stadt. „Das war eine Ungerechtigkeit, wie wir jetzt lösen.“ Künftig würden die Kosten orientiert an den Bedarfsgemeinschaften erstattet. „Dafür haben wir als SPD viele Jahre gekämpft.“

Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Foto: Götz Schleser
Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Foto: Götz Schleser

Panter erinnerte auch daran, dass der Schutzschirm für die Kommunen, der 2013 mit der Änderung der Verfassung bei der Einführung der Schuldenbremse vereinbart worden war, 2020 erstmals richtig zur Wirkung kam. „Es gilt das Prinzip ‚Wer bestellt, der bezahlt‘. Ich will mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn wir diesen Schutzschirm für die Kommunen in der jetzigen Pandemiezeit nicht hätten. Der Schutzschirm wirkt jetzt. Und wir können auch dadurch den Kommunen die nötige Sicherheit in den nächsten Jahren geben.“

Grüne: Eine bessere Basisfinanzierung für kleine Gemeinden

„Die heutige Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes ist ein Novum. Wir sind hier als Parlament einen unkonventionellen Weg gegangen, indem wir das FAG sozusagen ,außer der Reihe‘ verabschiedet haben. Normalerweise geschieht das immer zum Haushaltsplenum. Doch die Pandemie erfordert Flexibilität und das Parlament hat in dieser Legislatur schon wiederholt bewiesen, dass es flexibel ist und ermöglicht, was nur geht“, sagte Franziska Schubert, Vorsitzende sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Konkret geht es darum, mit der heutigen Parlamentsentscheidung zu ermöglichen, dass unter anderem die pandemiebedingte Erstattung der Elternbeiträge auf den Weg kommt und genaue Zahlen Sicherheit für die Kommunen geben. Das vorliegende FAG regelt pandemiebedingte Fragestellungen – und diese bringen wir mit unserer heutigen Entscheidung in trockene Tücher.“

Franziska Schubert (B90 / Die Grünen). Foto: L-IZ.de
Franziska Schubert (B 90 / Die Grünen). Foto: LZ

Als echten Fortschritt betrachtet sie beispielsweise die neu eingeführte Basisfinanzierung, von der kleinere Gemeinden überdurchschnittlich profitieren, da sie nicht einfach nach Köpfen verteilt wird, sondern tatsächlich den Anspruch verfolgt, einen festen Sockel zur Verfügung zu stellen.

„Das kennen wir auch aus anderen Bundesländern und haben wir als Bündnisgrüne immer wieder in die Diskussion mit hineingegeben. Der neue Bildungsansatz zeigt, dass sich etwas bewegt und das ist gut so“, so Schubert.

„In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurde deutlich, dass es seitens der Kommunen Bedarf zur Nachjustierung gibt. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin einen Änderungsantrag für das FAG entwickelt, das im Finanzausschuss mit Mehrheit beschlossen wurde. Zudem werden wir als Regierungsfraktionen Änderungsanträge ins Verfahren geben, die außerhalb des FAGs für die Kommunen wirken. Wir werden mehr Mittel für Investitionen in den Schulhausbau über das parlamentarische Verfahren einbringen sowie kommunale Investitionen in Klimaanpassung über einen Sächsischen Klimafonds ermöglichen.“

Die Linke: Kein demografischer Ausgleich für schrumpfende Kommunen

Kritik gab es aus der Linksfraktion, die den Kommunen per Änderungsantrag 200 Millionen Euro zusätzlich im Jahr zur freien Verwendung zukommen lassen wollte.

„Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist kein Ergebnis auf Augenhöhe und spaltet die kommunale Familie in Gewinner und Verlierer. Die Koalition hat es versäumt, das Finanzausgleichsgesetz grundlegend zu reformieren. Als Linksfraktion hatten wir einen Änderungsantrag eingebracht, der zumindest dafür gesorgt hätte, dass die Aufgabenerfüllung auf kommunaler Ebene in den kommenden zwei Jahren nicht gefährdet wird“, erklärte am Mittwoch Mirko Schultze, Sprecher für Kommunalfinanzen der Linksfraktion.

Mirko Schultze (Linke). Foto: DiG/trialon
Mirko Schultze (Linke). Foto: DiG/trialon

„Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hatten wir eine deutliche Erhöhung der jährlichen Zuführungen an die kommunale Ebene um rund 200 Millionen Euro gefordert und wollten die ausschließliche Fixierung auf die Einwohnerzahl abschaffen. Mit der Einführung eines demografischen Faktors wäre besonders jenen Landkreisen und Kommunen geholfen, die von einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang betroffen sind. Unser Änderungsantrag hätte der Koalition die Möglichkeit gegeben, ihre Fehler zu korrigieren. Diese Möglichkeit wurde heute leider versäumt.“

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar