Zum "Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day" am 29.04.2015 fordert der BUND Leipzig die Landesdirektion auf, die von der Flughafen Leipzig Halle GmbH (FLHG) beantragte Genehmigung zur Durchführung von nächtlichen Triebwerksprobeläufen außerhalb der hierfür vorgesehenen Halle abzulehnen. Bereits im Jahre 2008 war der FLHG auf ihren Antrag hin aufgegeben worden, Triebwerksprobeläufe nur an dem hierfür zugleich genehmigten Triebwerksprobelaufstand durchzuführen.

Aus Lärmschutzgründen hatte die Landesdirektion die Ausstattung der hierfür errichteten Halle mit Kulissenschalldämpfern angeordnet. Nun hat die FLHG beantragt, die Triebwerksprobeläufe auch außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtung durchführen zu können, wenn der Probelaufstand nicht nutzbar ist oder betriebliche Gründe der Nutzung entgegenstehen.

Martin Hilbrecht, Vorsitzender des BUND Leipzig, lehnt die beantragten Änderungen ab: “Für die beantragten Änderungen besteht jedenfalls zur Nachtzeit bereits kein Bedarf. Dieser wäre aber nach geltender Rechtsprechung Voraussetzung dafür, den ohnehin schon hochgradig mit Fluglärm belasteten Anwohnern noch mehr Lärm zuzumuten. Die Begründung der FLHG, es gebe witterungsbedingte Restriktionen bei der Nutzung des Triebwerksprobelaufstandes trifft auf praktisch alle Flughäfen zu. Gleiches gilt für das Argument, dass Flugzeuge, die einer unvorhergesehenen Reparatur unterzogen werden müssen, zuweilen kurzfristig zur Nachtzeit einen Probelauf benötigen, um in ihrer vorgesehenen Umlaufzeit zu bleiben. Wetter und unvorhergesehene Reparaturen sind die üblichen Risiken, denen Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt sind. Uns ist kein Flughafen bekannt, an dem nächtliche Triebwerksprobeläufe im Freien gestattet werden. Es gibt keine Veranlassung, am Flughafen Leipzig Halle eine Ausnahme zu machen und hier den Fluggesellschaften zu Lasten der Anwohner Risiken abzunehmen, die sie an anderen Flughäfen tragen müssen.”

Unabhängig davon hält der BUND Leipzig auch angesichts der vorhandenen Lärmsituation am Flughafen Leipzig/Halle regelmäßige Triebwerksprobeläufe außerhalb der schallgeschützten Einrichtung für nicht genehmigungsfähig. Franziska Heß, Stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, sieht rechtliche Probleme: “Wir haben den Antrag genau geprüft. Die durch die Triebwerksprobeläufe verursachten zusätzlichen Lärmbelastungen werden letztlich kleingeredet. Da die Prognose auf 2 Probeläufe im Monat lautet, wird behauptet, dass der Beitrag dieser Lärmereignisse zur Gesamtsituation vernachlässigbar sei. Trotzdem sieht sich die FLHG veranlasst, zugleich eine Aufweichung des bisher für Triebwerksprobeläufe geltenden Lärmgrenzwerts zu beantragen. Bereits dies zeigt, dass das bisher geltende Schutzniveau mit Probeläufen außerhalb der Halle nicht zu halten ist und deswegen keineswegs von vernachlässigbaren Auswirkungen die Rede sein kann. Die zuständige Landesdirektion hat im Jahre 2008 vielmehr aus guten Gründen einen strengen Grenzwert und eine zwingende Durchführung der Probeläufe im schallgeschützten Probelaufstand vorgeschrieben. An dieser Situation hat sich nichts geändert.”

Am Flughafen Leipzig/Halle herrscht bereits durch den zugelassenen nächtlichen Flugverkehr eine extreme Belastung für die Anwohner, weil sie im Schwerpunkt in der Kernzeit der Nacht auftritt. Triebwerksprobeläufe mögen nur eine Stunde dauern, erreichen aber in diesem Zeitraum eine höhere Lärmintensität, da sie anders als die Überflüge als Dauerbelastung über die gesamte Probelaufzeit auftreten. Für die Betroffenen ist letztlich entscheidend, in wie vielen Nächten sie gestört werden. Zwei weitere Nächte im Monat aufzuwachen, ist nicht akzeptabel. Hinzu tritt noch, dass im Falle einer Genehmigung die Anzahl der Probeläufe nicht begrenzt wäre und die im Einzelfall für die Durchführung eines Triebwerksprobelaufs angegebenen Gründe kaum überprüfbar sind. Deshalb hat der BUND die Landesdirektion in einer ausführlichen Stellungnahme aufgefordert, den Antrag abzulehnen.

Der “Tag gegen Lärm” sollte Anlass geben, die Grenzen der Belastungsfähigkeit derjenigen zu bedenken, die für Leipzig und die anderen Städte und Gemeinden die Folgen des Betriebs eines Expressfrachtdrehkreuzes tragen. Der Beitrag des Flughafens Leipzig Halle zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region ist unbestritten. Aber nicht jede Betriebsrestriktion gefährdet Zweck oder Bestand des Flughafens. Einzelne Verzögerungen und hierdurch bedingte wirtschaftliche Nachteile sind der Luftverkehrswirtschaft ohne weiteres zuzumuten. Gerade weil eine Minderheit die Lärmbelastungen des Flughafens zu tragen hat, sollten Politik und Behörden hier Augenmaß beweisen.

Der BUND Leipzig fordert deshalb die Stadt Leipzig auf, sich im Aufsichtsrat der FLHG für eine Rücknahme des Antrags auf Genehmigung von Probeläufen im Freien einzusetzen.

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