Ex-Blood-and-Honor-Frontmann und PEGADA-Aktivist Sven Liebich ist derzeit im Internet auf einem Video mit einem T-Shirt der Linken zu sehen. In diesem gibt er an, Mitglied der Partei Die Linke zu sein. Auf Anfragen haben wir bereits entsprechend reagiert, möchten jedoch hiermit unsere Stellungnahme zur Kenntnis geben.

Sven Liebich ist mittlerweile bekannt dafür, mit provokativen Aktionen gegen unsere Partei in die Öffentlichkeit drängen zu wollen. Als eine solche ist auch sein versuchter Eintritt in die Partei zu werten. Er hat sich dabei mit einer Adresse anonym online im Landesverband Sachsen angemeldet, wohl auch, um seinen Beitritt gegenüber der Landespartei Sachsen-Anhalt zu verheimlichen, in dessen “Territorium” seine politischen Aktivitäten in Halle fallen. Herr Liebich ist jedoch nicht Mitglied der Partei Die Linke, da er unter den angegebenen Daten auf entsprechende Aufforderungen nicht reagiert hat. Unter diesen Umständen konnte er den satzungsmäßigen Pflichten eines regulären Mitgliedes nicht nachkommen. Der Kreisvorstand des Kreisverbandes Nordwestsachsen hat demzufolge auch formal seinen Austritt festgestellt.

Provokative Beitrittsversuche gerade auch aus rechter Ecke gibt es immer wieder. Die Partei Die Linke wird solcherlei Provokationen jedoch nicht dulden. Mitglied der Partei kann sein, wer die programmatischen Ziele teilt. Dies ist auch in diesem Falle offensichtlich nicht der Fall gewesen. Vielmehr sucht Herr Liebich unsere Partei mit diesem Vorgehen zu schädigen und seine Kampagne gegen unsere Partei im speziellen und Parteien insgesamt medial zu verbreiten.

Um es zu unterstreichen: Ja, es ist so einfach, Mitglied der Partei zu werden. Es gehört zu den Lehren aus der Vergangenheit unserer Partei. Ein Kanidatenverfahren oder ähnliches existiert bei uns deshalb sehr bewusst nicht. Wir haben kein Interesse daran, das Beitrittsverfahren zu verschärfen, weil wir Menschen ganz konkret ermöglichen wollen, Politik zu machen. Dieses Prinzip hat seine Tücken, Missbrauchsversuche sind möglich. Aber für solche Fälle haben wir dann satzungsrechtliche Maßnahmen, die auch in diesem Falle ergriffen worden sind.

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