Am Donnerstag, dem 18. Dezember 2025 begann wie geplant der Berufungsprozess gegen die Sängerin Melanie Müller vor dem Landgericht Leipzig. Die Staatsanwaltschaft wirft der 37-jährigen Mallorca-Ikone unter anderem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor, weil sie vor über drei Jahren den verbotenen „Hitlergruß“ gezeigt haben soll. Die in erster Instanz zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilte Müller wies dies erneut zurück.

Sie beteuert weiterhin ihre Unschuld, will die saftige Geldstrafe vom letzten Jahr nicht auf sich sitzen lassen und hat deswegen Berufung eingelegt. Zum Auftakt des neuen Prozesses am heutigen Donnerstag bestritt Sängerin und TV-Sternchen Melanie Müller die Vorwürfe, sie habe 2022 den verbotenen „Hitlergruß“ gezeigt und Drogen besessen, im Landgericht ausdrücklich: „Es ist eine Handbewegung meiner Mandantin zum Anfeuern des Publikums“, sagte ihr Verteidiger Adrian Stahl in einer vorgetragenen Erklärung. Melanie Müller habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch, betonte er.

„Hitlergruß“ bei Konzert und Drogenbesitz vorgeworfen

Laut dem Vorwurf der Leipziger Anklagebehörde soll Melanie Müller bei einem Auftritt zum Oktoberfest der Rocker-Gruppe „Rowdys Eastside“ in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig mindestens dreimal den rechten Arm zum „Hitlergruß“ erhoben haben. Zusätzlich ging es um eine Ecstasy-Tablette und ein Kokaingemisch von 0,69 Gramm, das 2023 bei einer Razzia in Müllers Leipziger Privatanschrift sichergestellt worden war.

Im August 2024 war die aus Sachsen stammende Melanie Müller am Leipziger Amtsgericht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes verurteilt worden. Die Quittung: Amtsrichter Lukas Findeisen verhängte 160 Tagessätze zu je 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich 95 Tagessätze zu je 60 Euro (insgesamt 5.700 Euro) verlangt, die Verteidigung einen kompletten Freispruch.

Amtsgericht glaubte nicht an Unschuldsbeteuerung

Gemäß dem Urteil des in erster Instanz zuständigen Amtsgerichts von 2024 habe Müller mit ihrer fragwürdigen Geste wohl keine verfassungsfeindliche Intension verfolgt, sich aber eine aufgeheizte Stimmung im Publikum zunutze gemacht. Sie habe trotz möglicher, alkoholbedingter Enthemmung gewusst, was sie tat und wie ihr Handeln verstanden werden kann, hieß es. Zumal die „Rowdys Eastside“ politisch rechts eingeordnet werden müssten.

Ihre Beteuerung, sie habe das Konzert abgebrochen und „Heil“-Rufe im Publikum nicht wahrgenommen, sei nicht glaubhaft. Sinngemäß soll sie sich nach der Veranstaltung dahingehend geäußert haben, dass sie ihren Job verliere, wenn herauskomme, was geschehen sei.

Müller weist Verdacht weiterhin von sich

Außerdem steht auch noch der Verdacht des Drogenbesitzes im Raum. Nach Müllers Darstellung, die sie am Donnerstag wiederholte, hätten die bei ihr beschlagnahmten Rauschmittel aber nicht ihr, sondern einer Bekannten gehört, die mehrere Tage bei ihr in Leipzig zu Gast war.

Verteidiger Stahl wies auch darauf hin, dass seiner Mandantin nicht zuletzt durch negative Presseberichterstattung ein Schaden entstanden sei, die Auftrittsbuchungen der 37-Jährigen seien deutlich eingebrochen. Zum Auftakt des Berufungsprozesses wurde ein Mitarbeiter des Finanzamts im Zeugenstand angehört, der über das Auffinden der Drogen aussagte. Die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Karen Aust hat weitere Verhandlungstage für den 5. und 12. Januar geplant.

Melanie Müller, geboren in Oschatz und großteils aufgewachsen in Grimma, hatte 2014 die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (umgangssprachlich: „Dschungelcamp“) für sich entschieden. Die zweifache Mutter war darüber hinaus in einer Vielzahl ähnlich gelagerter TV-Formate zu sehen, zudem trat sie vielfach als Schlagersängerin unter anderem auf Mallorca auf.

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