Im Berufungsprozess gegen die Sängerin, Schauspielerin und frühere Dschungelcamp-Gewinnerin Melanie Müller fiel am Montag, dem 12. Januar 2026, ein Urteil. Die 37-Jährige soll insgesamt 70 Tagessätze à 50 Euro (insgesamt also 3.500 Euro) Geldstrafe zahlen sowie die Verfahrenskosten tragen.

Schuldig gesprochen wurde die gebürtige Sächsin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes. Sie soll bei einem Auftritt in Leipzig im September 2022 den sogenannten Hitlergruß gezeigt sowie Betäubungsmittel besessen haben.

In erster Instanz hatte sie das Amtsgericht Leipzig im August 2024 zu einer deutlich höheren Summe von 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte Müller Berufung eingelegt, weswegen das Landgericht den Fall seit Dezember 2025 neu verhandelt hatte.

Müllers Verteidiger Adrian Stahl hatte im Berufungsprozess erneut auf kompletten Freispruch plädiert, Staatsanwalt Christian Kuka auf 7.200 Euro Geldstrafe. Müller berief sich im Verbund mit ihrem Anwalt darauf, unpolitisch zu sein und beim fraglichen Konzert eine übliche Handbewegung zum Anfeuern des Publikums vollführt zu haben. Die in ihrem Leipziger Haus gefundenen Rauschmittel hätten ihr nicht gehört.

Das neue Urteil von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro kann noch per Revision angefochten werden.

Melanie Müller, geboren in Oschatz und großteils aufgewachsen in Grimma, hatte 2014 die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (umgangssprachlich: „Dschungelcamp“) für sich entschieden. Die zweifache Mutter war darüber hinaus in einer Vielzahl ähnlich gelagerter TV-Formate zu sehen, zudem trat sie vielfach als Schlagersängerin unter anderem auf Mallorca auf.

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Es gibt 2 Kommentare

Könnt ihr bitte in den Artikel die Anzahl der Tagessätze schreiben. Sie ist zu einer Anzahl Tagessätze verurteilt worden. Der Geldbetrag bemisst sich dann am Einkommen – und somit eigentlich irrelevant, wenn es um die Strafe geht. Hier hatte Müller in der Vergangenheit auch deutlich gemacht, dass sie nicht so viel verdient wie das Gericht annahm.

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