Im Berufungsprozess gegen die Sängerin, Schauspielerin und frühere Dschungelcamp-Gewinnerin Melanie Müller fiel am Montag, dem 12. Januar 2026, ein Urteil. Die 37-Jährige soll insgesamt 70 Tagessätze à 50 Euro (insgesamt also 3.500 Euro) Geldstrafe zahlen sowie die Verfahrenskosten tragen.

Schuldig gesprochen wurde die gebürtige Sächsin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in Tatmehrheit mit Drogenbesitz. Sie soll bei einem Auftritt zum Oktoberfest der „Rowdys Eastside“ in Leipzig in der Nacht zum 18. September 2022 mehrfach den sogenannten Hitlergruß gezeigt sowie Betäubungsmittel besessen haben. Bei einer Razzia in Müllers Leipziger Privathaus hatten Fahnder 2023 ein Kokaingemisch von 0,69 Gramm konfisziert.

In erster Instanz betrug die Geldstrafe noch 80.000 Euro

In erster Instanz hatte sie das Amtsgericht Leipzig im August 2024 zu einer deutlich höheren Summe von 80.000 Euro Geldstrafe (160 Tagessätze à 500 Euro) verurteilt. Dagegen hatte Müller Berufung eingelegt, weswegen das Landgericht den Fall seit Dezember 2025 neu verhandelt hatte.

Das ungewöhnlich hohe Strafmaß, das auch die Forderung der Staatsanwaltschaft um ein Vielfaches toppte, hatte der Amtsrichter damals damit begründet, Müllers Einkommen aufgrund öffentlich zugänglicher Quellen wie etwa ihrem Instagram-Profil geschätzt zu haben.

Dort stelle die Angeklagte einen recht luxuriösen Lebensstil zur Schau. Fragen zu ihren Einnahmen hatte Melanie Müller vor dem Amtsgericht auf richterliches Nachfragen vorab nicht konkret beantworten wollen.

Müller beschreibt finanziellen Abstieg

In der Berufung am Landgericht hielt sie es anders: Sie habe massive Einbußen durch das laufende Verfahren, stehe allein beim Finanzamt mit 150.000 Euro in der Kreide, Auftritte und Werbeeinnahmen seien weggebrochen, legte Müller offen. Für ihre Immobilie stehe die Zwangsversteigerung an.

Zuletzt habe sie nur noch 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung gehabt, sei aktuell in einer 20-Stunden-Anstellung pro Woche und auf Zuwendungen von Partner und Eltern angewiesen. Auch via Streaming und für Mallorca-Auftritte im Sommer 2025 habe sie lediglich geringe vierstellige Beträge für sich verbucht.

Strafkammer spricht von Augenblicksversagen

Müllers Verteidiger Adrian Stahl hatte im Berufungsprozess erneut auf kompletten Freispruch plädiert, die Anklage auf 7.200 Euro Geldstrafe, zusammengesetzt aus 90 Tagessätzen à 80 Euro: „Sie hat sich dazu hinreißen lassen, diese Armbewegung zu machen, vielleicht auch, weil es in den Kontext passte“, zeigte sich Staatsanwalt Christian Kuka in seinem Plädoyer überzeugt.

Ähnlich begründete auch die 4. Strafkammer ihr Urteil: Melanie Müller nahm billigend in Kauf, wie ihre Geste verstanden werden kann, obgleich ihr keine rechtsradikale Gesinnung zu unterstellen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Karen Aust.

In einem „Augenblicksversagen“ habe Müller mehrfach die Armbewegung vollführt, die im Gegensatz zu früheren Auftritten vor anderer Kulisse nicht als Teil der Choreografie gelten könne: Schließlich habe mindestens ein Konzertbesucher den „Hitlergruß“ gezeigt, während die alkoholisierte Angeklagte zu „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“-Rufen die Masse anheizte.

Müller kann Revision einlegen

Müller dagegen berief sich im Verbund mit ihrem Anwalt darauf, unpolitisch zu sein und beim fraglichen Konzert eine übliche Handbewegung zum Anfeuern des Publikums vollführt zu haben. Sie habe kein rechtsradikales Gebaren im Publikum bemerkt und den Konzertauftritt nach einem entsprechenden Hinweis des Tontechnikers abgebrochen. Die in ihrem Leipziger Haus gefundenen Rauschmittel wiederum hätten ihr nicht gehört.

Das neue Urteil von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro kann noch per Revision angefochten werden, ist also bisher nicht rechtskräftig. Zu Melanie Müllers Gunsten wurde darin berücksichtigt, dass der fragliche Vorfall schon länger zurückliegt und das zähe Strafverfahren zu starkem medialen und wirtschaftlichen Druck geführt habe. Den Urteilsspruch nahm Müller ohne äußere Regung entgegen, auf das ihr zustehende letzte Wort hatte sie zuvor verzichtet.

Melanie Müller, geboren in Oschatz und großteils aufgewachsen in Grimma, hatte 2014 die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (umgangssprachlich: „Dschungelcamp“) für sich entschieden. Die zweifache Mutter war darüber hinaus in einer Vielzahl ähnlich gelagerter TV-Formate zu sehen, zudem trat sie vielfach als Schlagersängerin unter anderem auf Mallorca auf.

Hinweis: Dieser Text wurde zunächst als Kurzmeldung veröffentlicht und später aktualisiert und ergänzt.

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Es gibt 4 Kommentare

@Rudi: Wir haben den Artikel inzwischen nach der fixen Erstmeldung um weitere Infos und Details ergänzt, es lag also tatsächlich nicht an Ihren Augen 😉

Beste Grüße
Lucas Böhme

Könnt ihr bitte in den Artikel die Anzahl der Tagessätze schreiben. Sie ist zu einer Anzahl Tagessätze verurteilt worden. Der Geldbetrag bemisst sich dann am Einkommen – und somit eigentlich irrelevant, wenn es um die Strafe geht. Hier hatte Müller in der Vergangenheit auch deutlich gemacht, dass sie nicht so viel verdient wie das Gericht annahm.

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