Sie selbst war nicht erschienen, sondern ließ sich durch ihren Anwalt vertreten: Am Montag, dem 5. Januar 2026, setzte das Landgericht den Berufungsprozess gegen Melanie Müller fort. Die Mallorca-Sängerin und Ex-Dschungelkönigin wehrt sich juristisch gegen 80.000 Euro Geldstrafe, mit der die 37-Jährige laut erstem Gerichtsurteil unter anderem für einen „Hitlergruß“ im Jahr 2022 büßen soll.
„Auftritt heute mit den süßesten Background Tänzern“, dazu ein Herzchen-Smiley: Eine Videosequenz, die am Montagvormittag im Verhandlungsraum des Leipziger Landgerichts abgespielt wurde, zeigt einen Auftritt von Melanie Müller bei fröhlicher Hüpferei im Anzug auf einer Bühne, umgeben von kleinen Kindern, die es ihr gleichtun. Und auch hier reckt Müller mehrfach den rechten Arm in die Höhe, was nach Lesart ihres Verteidigers eine normale Handbewegung seiner unpolitischen Mandantin sei, um das Publikum anzufeuern.
Erste Instanz verhängte 80.000 Euro Strafe
Das sah das Leipziger Amtsgericht noch anders: Im August 2024 hatte Richter Lucas Findeisen Müller wegen Verwendens von Kennzeichen rechtsterroristischer und verfassungswidriger Organisationen zu saftigen 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt, während die Staatsanwaltschaft lediglich 5.700 Euro wollte.
Hintergrund: Die Schlagersängerin und RTL-Dschungelcamp-Gewinnerin von 2014 soll bei einem Auftritt zum Oktoberfest der Rocker-Gruppe „Rowdys Eastside“ in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig mehrfach den rechten Arm zum „Hitlergruß“ in die Höhe gestreckt haben – zwar nicht in verfassungsfeindlicher Absicht, aber wissend, wie diese Geste zu verstehen ist.
Müller habe sich die Stimmung der Besucherschaft zunutze gemacht und sie mit „Zicke Zacke, Zicke Zacke“-Rufen angestachelt. Diese hätten teils mit „Sieg Heil“ reagiert.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Müller legte gegen das Urteil Berufung ein, weswegen der Fall seit 18. Dezember 2025 vor dem Landgericht ans nächsthöherer Instanz neu verhandelt wird.
Und dies im Wesentlichen mit unveränderter Verteidigungslinie: Nicht nur, dass Melanie Müller keine rechtsextreme Gesinnung hege, auch sei der Arm seiner Klientin bei der strittigen Bewegung wesentlich höher als beim „Hitlergruß“ – und damit ein deutliches Zeichen, dass Müller lediglich das Publikum in gewohnter Manier hat anfeuern wollen, so Strafverteidiger Stahl.
Dass seine Mandantin „Heil“-Rufe von Teilen des Publikums an jenem Abend überhaupt wahrnahm, sei nicht bewiesen und schon deshalb unwahrscheinlich, weil Müller damals einen Halb-Playback-Auftritt mit Kopfhörern und Geräuschunterdrückung hingelegt habe. Daher sei von außen „so gut wie nichts zu verstehen“ gewesen, argumentierte Stahl.
Verteidigung fordert Gutachten und weitere Zeugenanhörung
In einem neu gestellten Beweisantrag möchte der Verteidiger dies durch das Gutachten eines Tontechnikers untermauert sehen. Außerdem forderte er am Montag die Vorladung einer Zeugin ans Gericht: Die Frau, eine auf Mallorca wohnende Freundin Melanie Müllers, könne aussagen, dass die bei der Angeklagten konfiszierten Taschen mit Drogen in Wirklichkeit ihr gehörten.
Bei einer Razzia in Müllers Leipziger Haus waren 2023 eine Ecstasy-Tablette und ein Kokaingemisch von 0,69 Gramm entdeckt worden, weswegen in das Urteil des Amtsgerichts auch illegaler Drogenbesitz einfloss. Laut Müllers Darstellung allerdings habe die Bekannte, ein mehrtägiger Übernachtungsgast, die Taschen mit dem brisanten Inhalt bei der Angeklagten zurückgelassen.
Nächster Prozesstermin in einer Woche
Die in Oschatz geborene Müller, die am Montag nicht persönlich zur Gerichtsverhandlung erschienen war, beruft sich auch darauf, alkoholisiert gewesen zu sein und erst zu einem späteren Zeitpunkt rechtsextreme Parolen von Zuschauern durch einen Hinweis des Tontechnikers überhaupt mitbekommen zu haben.
Daraufhin, so ihre Darstellung, brach sie das Konzert ab. Gleichwohl soll sich die 37-Jährige später sinngemäß dahingehend geäußert haben, sie verliere ihren Job, wenn herauskommt, was passiert sei.
Am Montag war die Verhandlung im Landgericht bereits nach etwa 15 Minuten beendet. Nächster angesetzter Termin ist in einer Woche, am 12. Januar. Noch ist offen, ob es dann auch zu einem Urteil kommen wird, je nachdem, ob die Strafkammer die neuen Beweisanträge akzeptieren wird.
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