Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen Melanie Müller erhoben. Wie die Behörde am Mittwoch, dem 24. Mai, mitteilte, geschah dies bereits Anfang des Monats. Die Staatsanwaltschaft wirft der TV-Darstellerin und Schlagersängerin vor, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben.

Konkret geht es um einen Vorfall in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022. Müller hatte einen Auftritt in Leipzig, bei dem im Publikum von mehreren Personen offenbar der „Hitlergruß“ gezeigt wurde. Zudem hatten Neonazis mehrmals „Sieg Heil“ gerufen. Das Publikum wurde in manchen Medienberichten als „Rocker-Klientel“ beschrieben.

Video soll strafbare Gesten zeigen

Kurz darauf veröffentlichte die „Bild“ ein Video, in dem möglicherweise auch Müller beim Zeigen des „Hitlergrußes“ zu sehen war. So jedenfalls sieht es die Anklagebehörde. Die Sängerin bestreitet die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft bis heute.

Der „Bild“ sagte Müller damals: „Seit elf Jahren stehe ich auf der Bühne und mache immer diese Handbewegungen. Nicht aus rechtsradikalem Hintergrund, sondern ‚zickezacke, zickezacke‘, also genau so, wie ich es dort mache.“ Kurz nach den Neonazi-Parolen aus dem Publikum habe sie das Konzert abgebrochen. Im Oktober 2022 durchsuchten Polizist*innen das Wohnhaus von Müller in Leipzig.

Vorfall bei Fußballspiel

Zweifel an der Darstellung, die Geste habe keinen rechtsradikalen Hintergrund, mehrten sich im April 2023, als Müller mit mehreren Begleitpersonen das Auswärtsspiel von RB Leipzig bei Hertha BSC besuchte. Weil eine dieser Personen Kleidung der bei Neonazis beliebten Marke Thor Steinar trug, reagierten RB-Fans beim folgenden Heimspiel mit einem Spruchband: „Kein Safespace für Nazis – M. Müller raus aus dem Zentralstadion“.

Ob demnächst wirklich ein Prozess angesetzt wird, ist gegenwärtig offen. Zunächst muss das Amtsgericht Leipzig entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Sollte Müller verurteilt werden, droht ihr zumindest theoretisch eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Sollte sie nicht vorbestraft sein, wäre für solche Straftaten erfahrungsgemäß eher eine Bewährungsstrafe von einigen Monaten realistisch.

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