Nach der heutigen öffentlichen Sachverständigen-Anhörung zur von den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD beabsichtigten Änderungen des Abgeordnetengesetzes im Haushalts- und Finanz- sowie Verfassungs- und Rechtsausschuss erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Die Koalition folgte unserer Forderung nicht, die Haushaltsberatungen nicht mit ungerechtfertigten materiellen Wohltaten für die Abgeordneten zu belasten, sondern beharrt darauf, das heikle Thema im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes durchzuwinken.

Erste Folge dieses überstürzten Vorgehens: Es fand sich kein namhafter Verfassungsrechtsexperte für die heutige Anhörung.

Damit fällt ein Schatten auf das Gesetzeswerk, der bestehende rechtliche Zweifel weiter verschärft. Sieben Angefragte mussten aufgrund der Kürze der Zeit mit Bedauern absagen. Der erste Makel auf diesem Gesetzentwurf einer Diätenerhöhung durch die Hintertür ist, dass dabei der rechtsförmige Weg nicht in wünschenswerter Weise beschritten wird.

Vorrangig aber geht es um inhaltliche politische Fragen der Angemessenheit der Änderungen: Die von uns vorgeschlagenen Sachverständigen Markus Schlimbach, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, und Thomas Meyer, Präsident des Sächsischen Steuerzahlerbundes, haben all unsere Bedenken gegen die geplante drastische Anhebung der steuerfreien Aufwandspauschale und die Möglichkeit der “Pension mit 60” für langjährige Abgeordnete in vollem Umfang bestätigt.

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