Zur Nutzung von Werkhallen der ehemaligen Schüco-Solarfabrik als Asylbewerbernotunterkunft der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen ist ein Mietvertrag zwischen dem jetzigen Eigentümer der Hallen und dem Freistaat Sachsen nicht zustande gekommen. Eine Nutzung der früheren Solarfabrik als Asylbewerbererstunterkunft für in Sachsen neu ankommende Asylsuchende kommt deshalb vorläufig nicht weiter in Betracht.

Täglich sind zwischen 200 und 300 Asylbewerber in Sachsen neu unterzubringen. Die Landesdirektion Sachsen und der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) setzen deshalb die intensive Recherche für zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für die Erstaufnahme von Asylbewerbern fort. Spruchreife Standortentscheidungen werden wie bislang aktiv und umgehend kommuniziert.

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