Im Jahr 2012 wurde das Transplantationsgesetz des deutschen Bundestages überarbeitet. Seitdem sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verpflichtet, alle Versicherten ab 16 Jahren zu fragen, ob sie im Todesfall zu eine Organ- oder Gewebespende bereit sind. Solche Entscheidungen bewegen Menschen. Viele wissen nicht, was das genau bedeutet und was dafür und was dagegen spricht. Die Handreichung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen zum Thema Organ- und Gewebespende soll Menschen bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Für eine freie Entscheidung braucht es möglichst umfassende Informationen. Dazu soll auch dieser Abend beitragen.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Für die Planung wird um Anmeldung gebeten: kbs.beratungsstelle@diakonie-leipzig.de oder Tel. 0341/ 58617222.