Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, den Jahreswechsel als Gelegenheit zu nutzen, um den Strom- und Gaszählerstand zu erfassen. So behalten Verbraucher:innen ihre Energiekosten im Blick und vermeiden finanzielle Risiken.
Schätzwerte können zu hohen Nachzahlungen führen
Immer wieder sehen sich Verbraucher:innen überraschend mit hohen Nachforderungen für Strom oder Gas konfrontiert, die teilweise bis in den fünfstelligen Bereich gehen. Ursache sind jahrelange Abrechnungen auf Basis geschätzter Verbrauchswerte, während der tatsächliche Energieverbrauch deutlich höher lag.
Stromanbieter kennzeichnen Schätzwerte zwar in der Abrechnung, doch der Hinweis versteckt sich in den Fußnoten zu den Zählerständen. „So können sich über mehrere Jahre sehr hohe Summen anhäufen, wie wir immer wieder in unseren Beratungen erfahren“, so Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale.
Zählerstände ablesen und Überblick behalten
Verbraucher:innen sollten ihre Strom- und Gaszähler regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – ablesen und die Werte dokumentieren. „Der Jahreswechsel ist hierfür ein guter Anlass“, empfiehlt Hofmann. Wer Zählerstände festhält, erkennt Veränderungen beim Energiebedarf und kann auf dieser Grundlage einschätzen, ob die monatlichen Abschläge zum Verbrauch passen.
Mit bedarfsgerechten Abschlagszahlungen lassen sich hohe Nachzahlungen oder große Guthaben vermeiden. Für die Berechnung des zu zahlenden Abschlags bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Website einen interaktiven Rechner an.
So funktioniert die Zählerstandsmeldung
In einigen Regionen schickt der lokale Netzbetreiber, der meist auch Messtellenbetreiber ist, einmal im Jahr noch Ableser ins Haus. Häufig werden Verbraucher:innen jedoch aufgefordert, die Zählerstände selbst zu übermitteln. Die Meldung kann meist über eine Antwortkarte, ein Online-Portal oder eine App erfolgen.
Nach Erhalt der nächsten Abrechnung sollte man unbedingt prüfen, ob die gemeldeten Werte übernommen wurden. Bei größeren Abweichungen empfiehlt es sich, den Netzbetreiber zu kontaktieren und den Energieversorger zur Korrektur der Abrechnung aufzufordern.
Digitale Zähler
Viele Menschen glauben, ein digitaler Zähler – auch moderne Messeinrichtung genannt – übermittelt die Werte automatisch und eine manuelle Meldung ist nicht mehr nötig. Das stimmt jedoch nur für Smart Meter, also digitale Zähler mit einem zusätzlichen Kommunikationsmodul. „Da die meisten Haushalte jedoch lediglich einen digitalen Stromzähler ohne ein solches Modul erhalten, bleibt eine persönliche Ablesung weiterhin notwendig“, so Hofmann.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung






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