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Bezogen auf die Wirtschaftsflaute in Deutschland kommt immer wieder als Argument, dass die Strompreise in Deutschland zu hoch sind. Für die Industrie und Stromgroßabnehmer wurde im April 2026 der subventionierte Industriestrompreis, begrenzt für die drei Jahre bis 2028, durch die Koalition von SPD und CDU/CSU eingeführt. Aber in Deutschland gibt es gut 44 Millionen Menschen, die zur Miete wohnen, in über 21 Millionen Mieterhaushalten, einen umfangreichen Mittelstand der Wirtschaft und viele Kleinbetriebe und Handwerker, die nicht von den Vergünstigungen dieses Industriestrompreises profitieren.
Eigenheimbesitzer und Grundstückseigentümer können mit Eigeninitiative und Finanzierungen ihre Grundstücke mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Biogasanlagen oder Windkraftanlagen versehen, um eigenständig Strom zu erzeugen und diesen auch gleich zu verbrauchen, oder ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen. Den nicht selbst verbrauchten Strom bekommen sie dann, staatlich geregelt, vergütet. Wer geeignete Flächen besitzt, kann durch thermische Solaranlagen auch Warmwasser erzeugen und verbrauchen.
Wie kann man die Stromkosten senken?
Welche Möglichkeiten haben aber die vielen Millionen Mieter, Handwerker, Gewerbetreibende und Kleinststromverbraucher, um ihre Stromkosten etwas abzumindern? Einige Einsparpotenziale will ich hier aufzeigen:
– Einbau und Nutzung von Balkonkraftwerken,
– nachbarschaftliche Direktnutzung von erneuerbarem Strom (Energy Sharing)
– Verstärkter Nutzung von Smart Metern und Angeboten mit flexiblen Stromtarifen
– Nutzung etablierter Verfahren zur Stromspeicherung bei Niedrigstrompreisen:
– Strom möglichst sparsam verwenden und Strom einsparen. Die Stromkosten senken durch die Anschaffung von Geräten und Anlagen mit geringem Stromverbrauch, also auf die Stromeffizienzgruppe achten.
– möglichst wenige stromverbrauchende Geräte verwenden,
– Einsparung von Energie sollte oberste Priorität haben, denn Wärme oder Strom, die nicht benötigt werden, müssen nicht erzeugt werden. Beratung ist möglich durch unabhängige Energieberater (EB) der Verbraucherzentralen, von Umweltverbänden, als staatlich bestellte EB oder EB der IHK und der Leipziger Stadtwerke (LSW) für Privatpersonen wie für Gewerbetreibende und Firmen.
Eigentlich müssten durch die Bundesregierung die Kosten der Stromerzeugung getrennt werden in den Bereich Stromherstellung aus Erneuerbaren Energien (EE) wie Sonne, Wind, Biomasse, Wasser; und die Stromerzeugung aus Fossilenergien (Kohle, Gas) und Strom aus Atomkraftwerken.
Damit würden diese Kosten nicht verschleiert, denn die Stromerzeugungskosten für EE reduzieren sich durch deren Ausbau beständig und die Verbraucher könnten durch diese Trennung von den sinkenden Preisen profitieren. Gegenüber den Stromkosten aus Fossilenergie sinken die Kosten für Erneuerbare Energien (EE) wie aus Windkraftanlagen inzwischen schon zum großen Teil unter 6 Cent/Kilowattstunde (kwh).
Kostentreiber Netzentgelte
Kostentreiber sind die Netzentgelte für den Netzausbau, die Kosten für die Aufrechterhaltung der Grundlaststromabsicherung (Milliardensubventionen aus dem Wirtschaftsministerium für zusätzliche Gaskraftwerke) und Steuern.
Besonders relevant ist dabei, dass die Strompreise sich zusammensetzen aus den Kosten des Stromeinkaufes durch den Stromanbieter, den staatlichen Steuern und den noch am ehesten beeinflussbaren Kosten aus den Netzentgelten mit Umlagen, Konzessionsabgaben und Gebühren für die Netznutzung. Die Netzentgelte werden maßgeblich beeinflusst durch den erforderlichen Netzausbau, denn die bisherige zentralisierte Stromversorgungsstruktur von Großkraftwerken muss umgebaut werden auf dezentrale Strukturen mit vielen kleinteiligen Stromanbietern und Stromabnehmern.
Nutzung von Stecker-Solaranlagen = Balkonkraftwerken (Bkw) zur Eigenstromerzeugung und zur Reduzierung des Eigenverbrauches
Die Installation eines Bkw ist inzwischen etabliert und relativ einfach:
– möglichen Standort wegen Steckdose (Schuko) für den Anschluss überprüfen und die Verschattungsfreiheit klären. Sichere Aufstellfläche suchen oder sicheres Befestigen an Balkongeländern oder Wandflächen. Ob sich ein Bkw lohnt, kann mittels der Stecker-Solar-Simultation vom BUND oder der Verbraucherzentrale herausgefunden werden.
– der Vermieter ist möglichst zum Aufbau eines Bkw zu informieren, er darf die Installation nicht untersagen,
– bei der Versicherung nachfragen, ob die Privat-Haftpflicht-Versicherung oder Hausratversicherung Schäden durch Bkw mit abgeckt,
– Kauf des passenden Moduls oder als Komplettsystem. Aktuell sind max. 800 Watt Wechselrichterleitung und 2.000 Watt Solarleistung erlaubt, Gewicht pro Modul ca. 20 kg. Ausstattung mit Solarwechselrichter und möglichst mit Stromspeicher. Der Stromspeicher dient dazu, nicht verbrauchten Strom zu speichern für Zeiten, in denen wenig oder kein Strom erzeugt wird.
– eine Förderung kann je nach Einkommen beantragt werden, in Leipzig über den Freistaat Sachsen möglich,
– Installation der Anlage durch Anschließen an die Steckdose
– kostenlose Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) unter Punkt „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“ auswählen, dann „Solaranlage“ auswählen mit Option „steckerfertige Solaranlage“, wenn erforderlich die Einrichtung eines Benutzerkontos mit persönlichen Daten anlegen und unter dem Link in der Bestätigungsmail aktivieren, mit den neuen Kontoinformationen anmelden und das Bkw registrieren. Die Bundesnetzagentur fragt einige wichtige Daten vom Bkw ab und den Standort. Dann bekommt man die MaStR-Nummer und eine Registrierungsbestätigung zum Abheften.
– wenn noch ein alter Stromzähler mit Drehscheibe vorhanden ist, wird dieser ggf. durch den Messstellenbetreiber ausgetauscht. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
– Sie prüfen wann Sie viel Strom selbst erzeugen (je nach Sonnenstand) und sollten dann diesen Strom auch selbst verbrauchen. Damit können Sie ihre Stromrechnung etwas reduzieren.
Selbst erzeugten Strom in der Nachbarschaft teilen – Energy Sharing
Wirtschaftlich rechnende Eigentümer, Mieter und Unternehmen können dem Dilemma der hohen Strompreise ausweichen, indem sie kostengünstig erzeugten Strom aus EE aus der näheren Umgebung über Direkteinspeisung/ Direktverträge als Verbraucher nutzen. Schon seit 2024 wurde über dezentralisierte nachbarschaftliche Stromlieferung in der Ampel-Koalition diskutiert und erste Regelungen dafür vorgelegt.
Mit dem 1. Juni 2026 wurde jetzt das modifizierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft gesetzt. Damit besteht die Möglichkeit für Nachbarschaften, zur gemeinsamen Nutzung von elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (unter § 41b für Energielieferverträge mit Haushaltkunden außerhalb der Grundversorgung).
Liest sich recht kompliziert, ist es leider auch. Diese Regelungen sind nicht so einfach umsetzbar, wie es erforderlich wäre. Mal wieder eine umständliche und bürokratische gesetzliche Regelung aus konservativer Politik.
Sinnvoll wären einfache und nachvollziehbare, also machbare Vorgaben zu schaffen, damit sich mehrere interessierte Haushalte zusammen schließen können um den dezentral vor Ort erzeugten Strom auch gemeinsam nutzen zu können. Das wird umgangssprachlich auch Energy Sharing genannt.
Der eine Beteiligte erzeugt und liefert Strom mittels PV-, Biogas- oder Windkraftanlage und andere Abnehmer oder Haushalte in der Umgebung verbrauchen diesen Strom aus erneuerbaren Energien. In anderen europäischen Ländern wie der Schweiz, Spanien oder Österreich wird dieses Konzept schon seit Jahren erfolgreich praktiziert.
Der Vorteil ist, dass der nicht selbst verbrauchte Stromanteil gleich an den Nachbarn verkauft werden kann. Somit würde die Rendite einer Stromerzeugungsanlage gesteigert, die Nachbarn könnten kostengünstigen Strom aus lokaler Produktion beziehen und sie wären von Strompreisschwankungen an den Strombörsen unabhängiger. Auch müssten weniger überörtliche Leitungssysteme in Anspruch genommen werden, d.h. geringere Netzentgelte wären möglich.
Für die nachbarschaftliche Stromverteilung muss aber von den Beteiligten viel Geld investiert werden. Für diese Investition zur Direktvermarktung sollte der Staat die Steuerbelastung für die beteiligten Firmen oder die Nutzer aussetzen, eine Förderung gewährleisten und bürokratische Hemmnisse beseitigen. Diese Maßnahmen sollten Teil der Energiewende-Strategie zur Stabilisierung des Stromnetzes sein.
Um die Hürden für die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom geht es morgen im 2. Teil des Beitrags.
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