Der Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig hat Strafanzeige gegen die ehemalige Dresdner Pegida-Oberbürgermeisterkandidatin Tatjana Festerling wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erstattet. Gegenstand der Strafanzeige ist die Äußerung von Frau Festerling am Montag, 11. Januar 2016, vor den Teilnehmern der Legida/Pegida-Kundgebung in Leipzig, wie sie in verschiedenen Medien wiedergegeben wird: "Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln."

Die Aussagen von Frau Festerling geschahen in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nachbarschaft zur Lichterkette um den Leipziger Innenstadt-Ring, mit der ein Zeichen des Willkommens und eines friedlichen Zusammenlebens von verschiedenen Menschen in der Stadtgesellschaft gesetzt werden sollte. Die Lichterkette wurde federführend auch von prominenten kirchlichen Amts- und Leitungspersonen oder sich bekennenden Kirchengliedern initiiert, unterstützt und begleitet. Durch ihren Gewaltaufruf bedroht Frau Festerling unter anderem diese Personengruppe. Das Gesagte kann nicht als eine reine Meinungsäußerung, ein Vergleich oder “rhetorisches Bild” gelten. Eine Grenze wurde überschritten. Auch die Erfahrungen hinsichtlich des Gewaltpotentials der Legida/Pegida-Sympathisanten in Verbindung mit politischen Veranstaltungen belegen, dass sich derartige öffentliche Äußerungen zur Störung des öffentlichen Friedens eignen.

Der Gewaltaufruf reiht sich ein in eine Reihe von Gewalttätigkeiten auch in Leipzig, seien es die Ausschreitungen “Autonomer”, von Hooligans oder Rechtsextremisten, die nicht hinnehmbar sind und auch vonseiten der Kirche unmissverständlich verurteilt werden. Als Kirche setzen wir uns dafür ein, dass ein friedliches Zusammenleben aller in Leipzig auch künftig gewährleistet ist. Daher verurteilen wir alle Aufrufe zur Gewalt und wenden uns gegen öffentliche Äußerungen, in denen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung legitimiert wird.

Zurückgefunden werden muss zum Grundsatz “Keine Gewalt”. Hierin verstehen wir uns in der Tradition Martin Luthers, der das Streiten um die richtigen Konzepte für Frieden und soziale Gerechtigkeit verteidigte, nicht aber Gewaltappelle. Sein Ratschlag sei auch heute noch an alle Seiten gerichtet: “Man lasse die Geister aufeinander platzen, die Fäuste aber haltet stille!”

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar