Zum Thema Fütterungsverbot für wild lebende Wasservögel im Stadtgebiet Leipzig haben die Grundschulklassen der 4. Stufe der Anna-Magdalena-Bach-Schule und das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig ein neues Informationsblatt gestaltet.

Im Rahmen des Sachkundeunterrichtes beschäftigten sich die Schüler intensiv mit dem Thema Leben am Wasser und erarbeiteten dabei zum Fütterungsverbot für die wildlebenden Wasservögel einen Flyer, welcher sich insbesondere an Kinder von sechs bis zwölf Jahre richtet. Dieser Flyer liegt im Umweltinformationszentrum und im Neuen Rathaus aus und wird auch vom Stadtordnungsdienst als Infomaterial bei entsprechenden Kontrollgängen in den Parkanlagen der Stadt Leipzig genutzt.

In den letzten Jahren hat das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig wiederholt auf das bestehende Fütterungsverbot für wild lebende Wasservögel an stehenden Gewässern und an deren Ufer im Stadtgebiet hingewiesen. Durch das Füttern der wild lebenden Wasservögel wie Enten, Schwäne und Blessrallen werden dem Gewässer in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Tiere im Übermaß Nährstoffe zugeführt und die Wasserqualität beeinträchtigt. Faulende Futterreste wiederum fördern die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken der Vögel führen können.

Die durch die Stadt Leipzig Ende 2010 erlassene Allgemeinverfügung zum Fütterungsverbot ist nunmehr durch das allgemeine Fütterungsverbot gemäß Sächsisches Jagdgesetz abgelöst worden. Das Landesgesetz regelt nunmehr das Verbot umfassend, unter anderem auch in befriedeten Bezirken und entlang der Flüsse in bebauter Lage. Die Anwendung des Sächsischen Jagdgesetzes wurde durch die obere Forst- und Jagdbehörde bestätigt. Im Flyer wird auf die gültige Rechtsgrundlage verwiesen.

Das teilweise Füttern mit zum Teil altem oder sogar schimmligem Brot und anderen ungeeigneten Nahrungsmitteln schadet auch den Gewässern und Uferbereichen. Wild lebende Wasservögel sind auf den Menschen nicht angewiesen, da es in den Gewässern ausreichend Nahrung gibt, wie zum Beispiel Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer.

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