Die 5. Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung wird der Ratsversammlung am 21. September zum Beschluss vorgelegt. Dies geht aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervor.

Inhaltlich geht es unter anderem um das Betteln von Kindern auf Leipziger Straßen. Die Polizeiverordnung (PolVO) soll künftig eine Eingriffsgrundlage enthalten, welche den Mitarbeitern von Polizei und Ordnungsamt die notwendige Rechtssicherheit verschafft. Verhindert werden soll, dass Erwachsene in Begleitung von Kindern über Stunden bei jeder Witterung betteln und dabei Kinder gezielt als Druckmittel und Mitleidserreger einsetzen, um die Spendenfreudigkeit der Passanten zu wecken.

Das Unterbinden dieses Verhaltens könnte dann an den bekannten stark frequentierten Schwerpunkten (wie zum Beispiel in der Innenstadt) gezielt kontrolliert und mit einer Geldbuße bis 1.000 EUR geahndet werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen.

Ebenfalls um eine neue Regelung ergänzt, wurden die Bestimmungen zur Straßenmusik (Paragraf 8 PolVO), von welcher keine Belästigung für Anlieger und Passanten ausgehen darf. Konkret beinhaltet dies auch, dass sie nach 30 Minuten mindestens 200 Meter weiter ziehen müssen. Besonders schützenswert sind Kirchen, Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime. Insbesondere Kirchen und Geschäftsinhaber hatten sich in der Vergangenheit über Störungen beschwert.

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