Die für den Sperrbezirk und für das Beobachtungsgebiet (gesamte Stadt Leipzig) geltenden Maßnahmen sind auf der Internetseite www.leipzg.de/vogelgrippe bekannt gemacht. Ebenso gilt nach wie vor für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht.
Weiterhin in Kraft ist der am 7. Februar aufgrund der Feststellung von Geflügelpest bei Wildvögeln errichtete Sperrbezirk für die Stadtteile um den Cospudener See, der am 14. Februar erneut um 21 Tage verlängert worden war. Er umfasst Knautkleeberg, Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Rehbach, Großzschocher, Kleinzschocher: südlich von Alfred-Rosch-Kampfbahn und Sommerbad Kleinzschocher, Connewitz: durch Naturschutzgebiet Elster- und Pleiße-Auwald, inklusive Probstei und Streitholz, entlang der B2 stadtauswärts bis zur Abfahrt Wildpark. Ab Wildpark bildet die Mühlpleiße die westliche Grenze bis zur Stadtgrenze Markkleeberg inklusive des agra-Geländes.
Nachdem am 16. Februar bei Wildvögeln am Störmthaler See der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden war, wurde noch am gleichen Tage ein weiterer Sperrbezirk für die Dauer von 21 Tagen um Stadtteil Liebertwolkwitz südlich von Bornaer Straße und Muldentalstraße errichtet.
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