Der Teilhabeplan „Leipzig auf dem Weg zur Inklusion“ liegt nun vor. Bereits im Jahr 2011 war dazu auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltung der Auftrag unter dem Stichwort „Aktionsplan Inklusion“ gegeben worden. Nun, nach einem breiten, vorbildlichen Beteiligungsprozess und der Mitarbeit vieler Menschen wird sichtbar, wie weit fortgeschritten die Ansprüche an eine inklusive Gesellschaft sind. Von dieser Weltbewegung, die in der UN-Konvention zu Rechten der Menschen mit Behinderungen formuliert wurde, profitieren gerade die jüngeren Menschen mit Behinderungen und solche mit jüngst erworbener Behinderung.

Der Leipziger Teilhabeplan legt offen, wie selbstverständlich Eltern von Kindern mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe im Bildungswesen, beim selbstbestimmten Wohnen, eigenständiger Mobilität und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben formulieren. Sachverstand und Erfahrungswissen haben sehr wichtige Forderungen zusammengetragen. Die Leipziger Verwaltung hat Lösungswege gesucht, aber nur teilweise aufgezeigt.

Dazu kritisiert Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion: „Mich berührt, welche Denkblockaden in den letzten Jahren gelöst wurden, wie selbstverständlich die Belange der Menschen mit Behinderungen inzwischen auf vielen Ebenen schon mitgedacht werden. Im vorliegenden Teilhabeplan vermissen wir darum eindeutige, kraftvolle und ambitionierte Ziele, um den Anspruch von Menschen mit Behinderungen tatsächlich und zügiger gerecht werden zu können.

Es fehlt an eindeutigen Aussagen, die auch eine Umsetzung nach sich ziehen müssen, wenn man die Forderung ernst nimmt.

Beispielsweise brauchen

  • inklusiv unterrichtete Grundschüler und -schülerinnen eine viel stärkere Unterstützung der Stadt, um ihre schulische Laufbahn in einer weiterführenden Schule fortsetzen zu können,
  • Menschen mit Behinderung echte finanzielle Unterstützung für die Einrichtung von eigenem behindertengerechten Wohnraum. Über vielfältigere Wohnformen zu reden, Anbieter zu vernetzen und zu beraten, ist dagegen schon positiv gelebte Praxis.
  • Menschen mit Behinderung eine tatsächliche Chance auf berufliche Entwicklung in städtischen Betrieben und Beteiligungen. Die sozial-orientierte Vergabe städtischer Leistungen lediglich zu prüfen ist zu wenig, es muss endlich gemacht werden.
  • wir ein verstärktes Bemühen um die barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Räumen, Kultur und Sport. 65 % der Straßenbahnhaltestellen und gerade mal 37 % der Bushaltestellen sind barrierefrei. In den Zielen findet sich keine Aussage, die Haltestellen schneller auszubauen.

Das Bewusstsein für Inklusion und Teilhabe zu schärfen erscheint uns wesentlich und gerade die Kommunikation städtischer Bediensteter ist hier leitend. Vorhaltungen an Menschen mit Behinderungen und Eltern, die sich für die Teilhabe ihrer Kinder stark machen, müssen abgestellt werden. Teilhabe und Inklusion sind kein Anspruchsdenken, sondern Rechtsanspruch“, führt Katharina Krefft aus.

Unsere Fraktion wird die Beratungen zum Teilhabeplan breit führen und lädt alle ein, sich mit Hinweisen und Einschätzungen an uns zu wenden. Getreu dem Motto „Nicht ohne uns über uns“.

Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

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