Der Freistaat unterstützt die sächsischen Kommunen stärker bei Investitionen in den Brandschutz. So werden die Zuwendungen für die Feuerwehren bereits in diesem Jahr um 19 Millionen Euro aufgestockt. „Damit erhöhen sich die Gesamtausgaben für den Brandschutz in diesem Jahr auf insgesamt 40 Millionen Euro“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute in Dresden.

Das Sächsische Innenministerium hat die zusätzlichen Mittel jetzt an die Landesdirektion zur weiteren Bewirtschaftung zugewiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat einer entsprechenden Aufstockung der Haushaltsmittel für 2018 bereits zugestimmt.

„Die Feuerwehren sind eine tragende Säule der Sicherheitsarchitektur im Freistaat Sachsen. Eine gute technische und personelle Ausstattung ist die Grundlage dafür. Lebensretter brauchen gute Bedingungen“, betonte Wöller. „Seit einigen Jahren fördert der Freistaat Sachsen die Modernisierung unserer Feuerwehren mit bundesweit überdurchschnittlichen Anstrengungen. Auch in Zukunft wollen wir an dieser starken Förderung festhalten und sie nun weiter ausbauen“, so der Innenminister weiter.

Die neu zugewiesenen finanziellen Mittel sind Bestandteil des „Zukunftspaktes Sachsen“. Danach ist vorgesehen, die Kommunen bei der Investition in den Brandschutz in den Jahren 2018 bis 2022 mit einem zusätzlichen Investitionspaket weiter zu stärken. In den nächsten fünf Jahren sollen insgesamt 200 Millionen Euro in den kommunalen Brandschutz fließen.

Gefördert werden wie bisher die Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen, die Errichtung und Einrichtung Feuerwehrtechnischer Zentren und die Errichtung von künstlich angelegten Löschwasserentnahmestellen. Aber auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen, Dienstkleidung und persönlicher Schutzausrüstung wird bezuschusst.

Die Zuweisung der zusätzlichen Mittel erfolgt an die Landkreise und Landesdirektion Sachsen. Diese sind die Bewilligungsbehörden. Verteilt werden Zuschüsse dann nach einem bewährten Schlüssel nach der geltenden Richtlinie „Feuerwehrförderung“. Die kreisangehörigen Gemeinden können, wie bisher, entsprechende Fördermittelanträge für Maßnahmen der Gemeinden bei den Landkreisen, die Kreisfreien Städte und Landkreise bei der Landesdirektion Sachsen im Rahmen des Zuwendungsverfahren nach der RLFw stellen.

In den vergangenen sechs Jahren hat der Freistaat insgesamt Fördermittel in Höhe von über 126 Millionen Euro bereitgestellt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar