In Sachsen lebten zum 31.12.2017 insgesamt 96 Hunde, die als vermutlich gefährlich gelten und für die laut dem „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ (GefHundG) eine Erlaubnis zur Haltung erforderlich ist. 2017 wurden in Sachsen drei Menschen von vermutet gefährlichen Hunden, acht Menschen (darunter zwei Kinder unter 14 Jahren) von Kreuzungen zwischen vermutet gefährlichen Hunden mit anderen Hunden sowie 208 Personen (darunter 31 Kinder unter 14 Jahren) von anderen Hunden/Mischlingen gebissen.

Dazu und zur Antwort auf ihre Kleine Anfrage „Hunde in Sachsen“ (Drucksache 6/13710) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper: „Die Zahlen zeigen, dass das ‚Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden‘ nur ein Papiertiger ist. Die Beißstatistik macht deutlich: Man kann nicht allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier) davon ausgehen, dass ein Hund automatisch gefährlicher ist als andere.

Das Verhalten eines Hundes hängt vor allem davon ab, wie kompetent die Person am anderen Ende der Leine ist. Das Gesetz und diese Rasseliste gaukeln den Menschen letztendlich auch vor, dass von den anderen Hunden keinerlei Gefahr ausgeht. Das kann letztendlich dazu führen, dass man diesen Hunden mit weniger Respekt und mehr Leichtsinn gegenübertritt und somit einen Beißvorfall unbeabsichtigt provoziert.

Will man die Menschen wirklich vor Beißvorfällen schützen, ist es an der Zeit, die Rasseliste abzuschaffen. Stattdessen wäre darüber nachdenken, ob es nicht zielführender ist, die Eignung zur Haltung eines Hundes – egal welcher Rasse – durch einen entsprechenden Sachkundenachweis zu überprüfen, wenn ein Hund schon einmal zugebissen hat. Wir werden dazu im Landtag aktiv werden.“

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