Beziehen Eltern Arbeitslosengeld II ist es notwendig die Schulbescheinigung des Kindes ab dem vollendeten 15. Lebensjahr auch an das Jobcenter zu schicken. Das verhindert unnötig zeitige Einladungen der Schülerinnen und Schüler ins Jobcenter.

Mit Hilfe der Schulbescheinigung und den Daten aus einem Anmeldebogen, finden die Beraterinnen und Berater dann einen günstigen Zeitpunkt für Gespräche über den Weg nach der Schule (Ausbildung, Studium, weiterführende Schule, Überbrückungsmöglichkeiten, Arbeit) und eventuelle Fördermöglichkeiten.

Hintergrund: Mit dem vollendeten 15. Lebensjahr gelten Leistungsempfänger der Grundsicherung (SGB II) als erwerbsfähig. Die bis dahin, unter dem eher passiven Status Sozialgeld, für das Kind gezahlte Grundsicherung, geht in den Status Arbeitslosengeld II – Regelleistung, mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten, über.

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