Das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium weist Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Sachsen auf das derzeit erhöhte Risiko einer Infektion mit der sogenannten Newcastle-Krankheit hin. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels, die durch das aviäre Paramyxovirus Typ 1 (APMV-1) verursacht wird.
Anlass zur verstärkten Wachsamkeit ist ein derzeit hochdynamisches Seuchengeschehen in Brandenburg und Bayern. Dort mussten bereits mehr als 1,5 Millionen Tiere gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Der wirksamste Schutz für Geflügelbestände besteht in der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzimpfung von Hühnern und Puten. Stichprobenartige Kontrollen der sächsischen Veterinärämter haben jedoch zuletzt insbesondere in Geflügelkleinsthaltungen einen unzureichenden Immunisierungsgrad der Tiere aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbrüche ist es daher dringend erforderlich, den Impfschutz in allen Hühner- und Putenhaltungen zeitnah zu überprüfen und ggf. entsprechend den Herstellerangaben aufzufrischen, um einen Schutz der Bestände zu gewährleisten.
Staatsministerin Petra Köpping erklärt: „Nur mit der Impfung und der Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen können Geflügelhalter einen Schutz für ihre Bestände aufbauen. Ich rufe alle Geflügelhalter auf, den Impfstatus der Tiere in ihren Beständen zu kontrollieren und bei Bedarf die Immunisierung aufzufrischen. Auch wenn das Geflügelpestgeschehen derzeit zurückgeht, bleibt die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen enorm wichtig. Aktuell ist die Gefahr eines Eintrags der Newcastle Disease sehr hoch. Impfung und Hygiene in den Ställen bieten einen wirksamen Schutz vor einem Ausbruch.“
Alle Halterinnen und Halter von Hühner- und Putenbeständen sollten zudem die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben konsequent umsetzen und bei Bedarf optimieren, um das Risiko einer Einschleppung hochkontagiöser Viruserkrankungen – insbesondere der Geflügelpest und der Newcastles Krankheit – zu minimieren. Dazu gehören unter anderem eine sorgfältige Stallhygiene, das Vermeiden unnötiger Kontakte zu fremden Beständen sowie geeignete Schutzmaßnahmen beim Betreten der Ställe.
Tiere sollten ausschließlich aus vertrauenswürdigen und bekannten Beständen zugekauft werden. Angesichts der derzeit sehr dynamischen Seuchensituation in Deutschland wird außerdem empfohlen, vorübergehend auf die Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen zu verzichten.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, Auffälligkeiten in ihren Beständen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Dies gilt insbesondere, wenn
- mehr als drei Prozent der Tiere eines Bestandes innerhalb von 24 Stunden verenden,
- die Legeleistung über mehr als zwei Tage um mehr als fünf Prozent zurückgeht,
- die Futter- oder Wasseraufnahme deutlich sinkt (mehr als 20 Prozent), oder
- typische klinische Symptome der Geflügelpest oder der Newcastle-Krankheit auftreten.
Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in Sachsen führen stichprobenartig Kontrollen in Geflügelhaltungen durch. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert, um Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter stärker für die Bedeutung der Impfung gegen die Newcastle-Krankheit sowie für konsequente Biosicherheitsmaßnahmen zu sensibilisieren.
Hintergrund
Die Newcastle-Krankheit (auch atypische Geflügelpest) ist im EU-Recht als eine Tierseuche eingestuft, die normalerweise nicht in der Europäischen Union auftritt und bei deren Nachweis sofortige Tilgungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Ende Februar wurde in Deutschland erstmals seit 1996 wieder ein größeres Ausbruchsgeschehen der Newcastle-Krankheit beim Hausgeflügel festgestellt. Aktuell sind Fälle in Brandenburg und Bayern bekannt.
Grundsätzlich können fast alle Vogelarten infiziert werden. In Deutschland wurde das Virus immer mal wieder bei Wildvögeln und hier insbesondere wildlebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der Erkrankung hängt unter anderem von der Pathogenität des Virusstammes, der betroffenen Vogelart sowie vom Immunstatus der Tiere ab. Beim Haushuhn kann der Verlauf von milden Symptomen bis hin zum plötzlichen Tod mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent innerhalb eines Bestandes reichen.
Typische Anzeichen eines Ausbruchs sind Leistungsrückgang, Apathie und Fressunlust. Möglich sind zudem Atemwegssymptome wie Keuchen oder Niesen sowie Störungen des zentralen Nervensystems, die sich etwa durch Zittern, Lähmungen der Flügel oder Schwierigkeiten beim Stehen äußern können. Das Auftreten solcher Symptome oder eine plötzlich erhöhte Sterblichkeit im Bestand ist umgehend beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich. In seltenen Fällen kann es bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren zu einer vorübergehenden Bindehautentzündung kommen.
Ausführliche Informationen der sächsischen Tierseuchenkasse:
https://www.tsk-sachsen.de/tiergesundheitsdienste/gefluegelgesundheit/veroeffentlichungengefluegel/532-impfschutz-gegen-die-newcastle-disease-dringend-auffrischen






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