Derzeit können die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen betrieben werden, nur eingeschränkt auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nicht immer möglich.

Davon sind auch die telefonischen Service Center betroffen. Deshalb bittet die Bundesagentur um Verständnis, dass diese Auskünfte nur sehr eingeschränkt erteilt werden können. Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben.

Die elf Arbeitsagenturen (SGBIII) und sächsischen Standorte der Familienkasse Sachsen (Kindergeld) sind von dieser technischen Störung nicht betroffen.

Die laufende Auszahlung von Geldleistungen (Hartz IV) ist davon auch nicht betroffen.

Hintergrundinformation:

Jeden Tag wenden in Sachsen viele tausend Menschen telefonisch oder persönlich an ihr Jobcenter, um Auskünfte zu erhalten.
In Sachsen gibt es acht gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter), die von dem Ausfall betroffen sind.

Jobcenter Vogtland
Jobcenter Zwickau
Jobcenter Chemnitz
Jobcenter Mittelsachsen
Jobcenter Nordsachsen
Jobcenter Leipzig
Jobcenter Dresden
Jobcenter Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge

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