Nach einer Eilentscheidung des Verfassungsgerichts können nun auch betreute Menschen bei der Europawahl am 26. Mai mit abstimmen. Dafür müssen Sie jedoch einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen – oder Einspruch gegen das Verzeichnis einlegen.

Um dieses Prozedere für Leipziger Betroffene zu vereinfachen, will das Amt für Statistik und Wahlen sie in den kommenden Tagen direkt anschreiben und über diese Optionen informieren. „Parallel werden wir gleich ein entsprechendes Antragsformular mitschicken“, sagt Wahlleiter Peter Dütthorn, der amtierende Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen.

Die meisten Menschen mit Behinderung dürfen bereits wählen – und erhalten dafür mitunter besondere Unterstützung. So gibt es beispielsweise spezielle Wahlschablonen, mit denen Blinde den Stimmzettel der Europawahl lesen können. Ausgeschlossen von der Wahl waren bisher jedoch Menschen, die in allen gesetzlichen Angelegenheiten betreut werden müssen. In Leipzig trifft dies nur auf einen sehr kleinen Personenkreis von etwa 100 Menschen zu.

Wahlberechtigt für die EU- und Kommunalwahlen im Mai sind derzeit rund 471.000 Leipziger. Nach Ostern werden die ersten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Briefe befinden sich derzeit in Druck. „Bis zum 4. Mai sollte jeder seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben“, so der Wahlleiter.

Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/wahlen.

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